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Konzepte und Kriterien

Welche Versicherung schützt bei Naturgefahren?

15. August 2023 - In den Sommer-Monaten steigt potenziell die Gefahr für Unwetter mit Starkregen, die lokale Überflutungen verursachen können. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz bei den möglichen Schäden. Nicht alle Naturkatastrophen werden von den gleichen Versicherungen abgedeckt.

In der Regel kommt eine Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus auf, die durch Sturm, Blitz oder Hagel entstanden sind. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass ältere Policen unter Umständen nur bei diesen spezifischen Naturereignissen leisten. Wenn beispielsweise ein Orkan das Dach abdeckt, greift diese Versicherung ein. Ähnliche Bedingungen gelten für die Hausratversicherung, die beschädigte Möbel und Einrichtungsgegenstände ersetzt und normalerweise nur bei Schäden durch Sturm, Blitz und Hagel einspringt.

Die erweiterten Naturgefahren, auch als Elementarrisiken bekannt, umfassen eine breitere Palette von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche, Erdsenkung und Erdbeben. Wer umfassenden Schutz für sein Haus oder Inventar gegen diese Risiken wünscht, benötigt eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

Diese kann als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung erworben werden, während in neueren Policen dieser Schutz oft schon enthalten ist.

Damit sind Eigenheimbesitzer und Mieter auch vor Zerstörungen geschützt, die durch Überschwemmungen, wie sie durch Starkregen ausgelöst werden, verursacht werden.

Die Standardabdeckung von Wohngebäude- und Hausratversicherungen umfasst im Allgemeinen die folgenden Naturgefahren:

  • Sturm: Schäden wie abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben aufgrund von Sturm werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen ab. Sturm wird normalerweise ab Windstärke 8 (entspricht 62 km/h) definiert.
  • Hagel: Wenn ein Hagelkorn das Hausdach durchschlägt, deckt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten.
  • Blitzschlag: Schäden infolge eines Blitzschlags, wie z.B. beschädigte Elektroinstallationen, werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Auch Feuerschäden aufgrund eines Blitzeinschlags sind standardmäßig versichert. Die Hausratversicherung kommt für Schäden an angeschlossenen Geräten auf.

Der Baustein „erweiterte Naturgefahren" bietet einen umfassenden Schutz gegen verschiedene Naturgefahren

  • Hochwasser: Die erweiterte Naturgefahrendeckung der Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den Schäden, die durch Hochwasser verursacht werden. Diese Versicherung übernimmt Reparaturen am Gebäude, Trockenlegungskosten und gegebenenfalls sogar die Kosten für den Abriss und Wiederaufbau des Hauses. Für beschädigtes Inventar gibt es den erweiterten Naturgefahrenschutz in der Hausratversicherung, der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungspreise abdeckt.
  • Starkregen: Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt auch vor Überschwemmungsschäden durch Starkregen. Kosten für Abpumpen und Trockenlegung nach einem Wolkenbruch werden von der Versicherung übernommen. Schäden am Inventar sind über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt, inklusive Rückstauschutz.
  • Schneedruck: Die erweiterte Naturgefahrenversicherung deckt Schäden durch Schneedruck ab, zum Beispiel wenn eine große Schneelast auf einem Flachdach liegt. Inventarschäden werden ebenfalls über den entsprechenden Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt.
  • Erdrutsch und Erdsenkung: Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkung sind nur mit der erweiterten Naturgefahrenversicherung versichert. Diese deckt von Fassadenrissen bis hin zu Einstürzen eine breite Palette von Schäden ab. Für beschädigtes Inventar bietet die Hausratversicherung den entsprechenden Zusatzschutz.
  • Erdbeben: Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt auch vor den Schäden, die durch Erdbeben verursacht werden können. Wenn durch ein Erdbeben Inventar beschädigt wird, leistet die erweiterte Naturgefahrenversicherung in der Hausratversicherung.

Versicherungsschutz für Autofahrer:
In der Kfz-Versicherung ist der Schutz vor Naturgefahren anders geregelt. Die Teilkaskoversicherung bietet Autofahrern Schutz vor Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung. Bei vollständiger Zerstörung des Fahrzeugs beispielsweise durch eine Flut, erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert oder sogar den Neupreis bei neueren Fahrzeugen. In einer Vollkaskoversicherung ist der Schutz der Teilkasko oft bereits enthalten.

Für Ereignisse wie Lawinen, Erdrutsche und Erdsenkung ist jedoch oft ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Einige Versicherer bieten diesen in ihren Tarifen bereits integriert an.

Was ist im Schadensfall zu tun?
Im Falle von Schäden sollten Betroffene umgehend ihren Versicherer informieren, um eine rasche Abwicklung sicherzustellen. Dies sollte vor der Beauftragung von Handwerksbetrieben erfolgen.

Um den Schaden zu begrenzen, empfiehlt es sich direkt nach einem Unwetter Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann das provisorische Abdichten von zerstörten Fenstern oder das Entfernen von herumliegenden Gegenständen wie abgebrochenen Ästen und Dachziegeln umfassen.

Wichtig ist dabei, keine riskanten Rettungsversuche zu unternehmen, um die Sicherheit von sich selbst und anderen nicht zu gefährden.

Es empfiehlt sich, den Schaden durch Fotos und Kaufbelege zu dokumentieren und diese Informationen so schnell wie möglich dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Dies erleichtert den Abwicklungsprozess. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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