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"Was haben Unisex-Tarife in der bAV zu suchen?"

4. März 2013 - „Die bAV - krisenfest oder fest in der Krise" war das Thema beim Symposium 2013 der Axa Versicherungen in Köln, bei dem es um die betriebliche Altersvorsorge und Unisex-Tarife ging. Wissenschaftler und bAV-Experten der Axa sprachen über Marktveränderungen und Trends.

Dr. Patrick Dahmen In der Axa Konzern AG (www.axa.de) mit der Axa Lebensversicherung AG und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG (www.dbv.de) hat die bAV betriebliche Altersversorgung einen ganz besonderen Stellenwert, den es zu festigen und auszubauen gilt. „Als verantwortungsvoller und nachhaltiger Partner im Vorsorgegeschäft setzt die Axa auf profitables Neugeschäft mit klarer Markenausrichtung", sagte Axa-Vorstand Dr. Patrick Dahmen (Foto) beim bAV-Symposium 2013, das die Axa in ihrer Hauptverwaltung in Köln veranstaltete. In einer Expertenrunde mit Wissenschaftlern wurden bestgehende bAV-Konzepte auf den Prüfstand gestellt und künftige Vorsorge-Möglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erörtert.

AXA bAV-Strategie Welche Markt-Veränderungen und Trends geben die Rahmenbedingungen vor die bAV vor? Dieser Frage ging Dr. Dahmen - nicht nur aus Sicht des Versicherers - auf den Grund. Die Situation am deutschen Vorsorgemarkt, speziell in Bezug auf die bAV werde durch die Lage am Kapitalmarkt geprägt. Solvency II, stringente Forderung nach Transparenz über Kosten und Provision sowie die geplante Finanztransaktions-Steuer werden sich auswirken. Bestehende Versorgungskonzepte müssen demnach dringend weiterentwickelt. „Gesetzliche und vertriebliche Anforderungen müssen in der bAV unverändert erfüllt werden", sagte Dahmen.

Die Unternehmen der Axa Konzern AG positionieren sich und alle Marken der Gruppe hierzulande mit klarer Ausrichtung auf die Kundensegmente. Die klare Markenausrichtung beziehe sich auf das Privatkundengeschäft der Axa bei der Altersvorsorge, der Vermögensplanung und Existenzsicherung, aber auch auf die DBV (www.dbv.de), bei dem es auch im öffentlichen Dienst um Existenzsicherungs-Konzepte, die Altersvorsorge für Beamte und kollektive Vorsorgelösungen für Gewerkschaftsmitglieder gehe. Bei der Axa-Tochter Deutsche Ärzteversicherung (www.aerzteversicherung.de) gilt es den Arzt von Studium bis in den Ruhestand versorgungstechnisch zu begleiten. Man werde hier die Marktführerschaft bei akademischen Heilberufen auch weiter ausbauen.

Dr. Richard Herrmann Dr. Richard Herrmann (Foto), Vorstand der Heubeck AG (www.heubeck.de) sprach über „Änderung der Altersgrenzen in den Betriebsrenten" und warnte vor den Haftungsfallen, die bAV-Konzepte der alten Prägung für den Vermittler bedeuten könnten. Bisher gelten in der bAV die neuen Unisex-Regeln noch nicht ("Tarifvielfalt bereinigt und neue Unisex-Tarife"). Aber dennoch sollten Versicherer und Vermittler schon heute Konzepte auf geschlechtsneutrale Berechnungen und Tarifkalkulationen abstellen. Bekanntlich bezog sich das Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH), nach dem Versicherungs-Tarife für Frauen und Männer nicht mehr unterschiedlich kalkuliert werden dürfen, nicht auf die bAV. „Wir haben in der bAV zwar eine Atempause gewonnen, es wäre jedoch fahrlässig, wenn wir hier nicht mittelfristig auf Unisex umstellen würden."

Die BaFin Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (www.bafin.de) ging zum Jahresbeginn bereits davon aus, dass „Unisex" auch auf die gesamte bAV-Welt anzuwenden sei. Die Aufsichtsbehörde habe inzwischen zurückgerudert und steht jetzt dazu, das bAV-Konzepte nicht in jedem Fall als Unisex-Tarife kalkuliert werden müssten. Wenn man genauer hinsehe - so Richard Herrmann - würden Zweifel aufkommen, ob es dabei bleibe. Wenn der EuGH erstmals von einem Arbeitnehmer angerufen werde, weil er sich in der betrieblichen Altersvorsorge diskriminiert werde, sei den Experten schon heute klar, wie der europäische Gerichtshof dann entscheiden würde. Es könnte bei einem möglichen EuGH-Urteil zur bAV künftig heißen, dass auch bAV-Verträge schon seit dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutral kalkuliert werden müssten. Dann müsste möglicher Weise der Arbeitgeber Geld nachschießen.

„Vorsicht ist in jedem Fall geboten"
Vorsicht sei in jedem Fall angebracht, machte Herrmann deutlich. Das beziehe sich seiner Meinung nach auch auf Rückdeckungs-Versicherungen. Die Europäische Kommission habe in Bezug auf das Unisex-Urteil des EuGH klargestellt, dass diese Regel nicht für die Berechnung von Deckungs- und Pensionsrückstellungen sowie für Rückdeckungs-Versicherungen gelte, weil es sich hier nur um Finanzierungs-Instrumente des Arbeitgebers zur Erfüllung der Zusage gegenüber dem Arbeitnehmer handele.

Beim bAV-Durchführungsweg „Pensionszusage" sieht Herrmann keine Probleme, weil hier die Auszahlungen ohnehin in den meisten Fällen nicht an das Geschlecht des Arbeitnehmers gebunden seien.

Sind „Portabilität" und „Versorgungsausgleich" auch betroffen?
Wie Dr. Richard Herrmann weiter klarstellte, seien in punkto bAV nicht nur bei unterschiedlich hohen Rentenzahlungen Fallstricke zu befürchten, sondern auch bei der dazugehörenden Portabilität und beim Versorgungsausgleich. Wird beispielsweise bei einem Arbeitsplatzwechsel die Zusage zur Mitnahme der bAV nicht einfach vom neuen Arbeitgeber übernommen, sondern zuvor kapitalisiert und dann erst übertragen, seien Probleme programmiert, wenn für Frauen und Männer unterschiedliche Übertragungswerte berechnet wurden.

Prof. Dr. Hans-Werner Sinn Auch bei Ehe-Scheidungen, bei denen die Versorgungswerte auf die Ehepartner geschlechtsspezifischer Kalkulation folgend aufgeteilt werden, müsse man mit Problemen rechnen. Herrmann: „Ich erwarte, dass uns das noch von Seiten der Familiengericht um die Ohren fliegen wird."

Anne Killat Prof. Dr. Hans-Werner Sinn (Foto), der Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung sprach auf dem Axa-Symposium über „Die Entwicklung der Weltwirtschaft und die Situation in Deutschland und Europa". Die Steuerberaterin Anne Killat (Foto rechts) thematisierte „Das Risikomanagement für die GGF-Versorgung - Vermeidung von Krisen für Kunden und Berater".

Als Fazit zum Abschluss des Axa bAV-Symposiums 2013 waren sich die Experten einig, dass die längere Lebenserwartung der Bevölkerung langfristig wohl auch auf eine längere Lebensarbeitszeit hinaus laufe, was effektive bAV-Konzepte erfordere. Hier seien auch die Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber und die Versicherungswirtschaft gefordert. Heutzutage sei die bAV als krisenfestes Instrument anzusehen. Wer jedoch nicht zeitgemäß anpasse und weiterentwickele, werde sich bald „fest in der Krise" sehen. (db / www.bocquel-news.de)

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