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Vollkasko nur komplett mit Kfz-Neuwertentschädigung

8. November 2018 - Kommt es nach dem Kauf eines Autos zu einem Totalschaden oder wird das Fahrzeug gestohlen, dann hilft eine Kfz-Versicherung mit Neuwertentschädigung. Die Fachleute der Württembergischen Versicherung raten beim Abschluss einer Kfz-Police darauf zu achten, wie Neu- oder Kaufpreiserstattung geregelt sind.

 

Häufig ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung nach einem Totalschaden oder dem Diebstahl eines Autos nur den Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Zeitwert. Dabei werden Abnutzung, Alter und Gebrauch des Autos berücksichtigt. Der Kauf eines gleichwertigen Neuwagens ist in einem solchen Fall meist mit dem Geld von der Versicherung nicht möglich. Einige Auto-Versicherer erstatten zwölf Monate, manche – wie zum Beispiel die Württembergische Versicherung (www.wuerttembergische.de) 24 Monate nach dem Kauf oder der Erstzulassung den Neu- oder Kaufpreis eines Wagens bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung.

Wer auch 24 Monate noch zu wenig findet, hat demnach bei der Württembergischen als einem der wenigen Anbieter am Markt die Möglichkeit, den Schutz um weitere 24 Monate zu verlängern. Beispielsweise bietet der Baustein „Wertausgleich +“ bei einem Totalschaden durch Unfall, Brand oder Totalentwendung eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung bis zu 48 Monaten. Das heißt: Autobesitzer bekommen bei der Württembergischen den vollen Neu- oder Kaufpreis erstattet, wenn ihr Fahrzeug innerhalb von 48 Monaten nach dem Kauf oder der Erstzulassung gestohlen wird oder infolge eines Brandes oder Unfalls einen Totalschaden hat.

Zusatzschutz durch Bausteine
Mit den Bausteinen „Wertausgleich +“ für kredit- und eigenfinanzierte Autos und „Wertausgleich“ für geleaste Fahrzeuge erhalten Kunden, die diesen Zusatzschutz abgeschlossen haben, eine Auszahlung für die Wertminderung ihres Fahrzeugs, wenn es aufgrund eines Unfalls oder einer mut- oder böswilligen Handlung Dritter repariert werden muss.

Der Wertausgleich ist gestaffelt und beträgt beispielsweise in den ersten zwölf Monaten nach Erstzulassung 12,5 Prozent der Netto-Reparaturkosten. Bei einem Reparaturschaden von 5.500 Euro sind das 687 Euro, die die Versicherer zusätzlich auszahlt. - Die Spezialbausteine sind übrigens mit dem PremiumSchutz in der Vollkaskoversicherung der Württembergischen kombinierbar. (-ver / www.bocquel-news.de)

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