24. August 2015 - Die VHV bietet ihre „Kautionsversicherung Premium“ für Bauunternehmen jetzt zum halben Beitrag an. Die vereinbarte Kreditlinie kann dennoch in voller Höhe für den Rest des Jahres abgerufen werden. Der volle Beitrag wird erst im kommenden Jahr fällig.
Baufirmen brauchen Erfüllungsbürgschaften. Üblich ist, dass sie dazu eine Bankbürgschaft erbringen. Für die Unternehmen ist es jedoch günstiger, eine Kautionsversicherung abzuschließen. Denn dann erfolgt keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumens auf die Kreditlinie bei der Hausbank, die finanziellen Spielräume der Firmen werden nicht eingeengt. Die VHV, Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G (www.vhv.de), Hannover (Foto: VHV), Spezialist für die Versicherung von Baufirmen, bietet dazu die „VHV Kautionsversicherung Premium“ an.
Sie enthält für Unternehmen, die eigene Bauleistungen ausführen, eine frei wählbare Bürgschaftslinie, betont das Unternehmen. Auch Existenzgründern stehe sie zur Verfügung. Die Höhe der Bürgschaftslinie könne zwischen 10.000 und 2,5 Millionen Euro frei gewählt werden. Eine nachträgliche Erhöhung sei jederzeit und beliebig oft möglich, je nachdem wie der individuelle Bedarf des Unternehmens aussieht. Bestehende Bürgschaften könnten zudem ohne zusätzliche Kosten abgelöst werden. Die Kautionsversicherung Premium könne für viele unterschiedliche Bürgschaftsarten genutzt werden.
Unkompliziert und flexibel
Als weitere Vorteile nennt die VHV, dass die Beiträge umsatz- und versicherungssteuerfrei sind, da Bürgschaften über die Kautionsversicherung als Finanzdienstleistung gewertet werden, Vermittler haben keine Beratungs- und Protokollierungspflicht. Jedes Bauunternehmen könne die VHV Kautionsversicherung schnell und einfach beantragen. Bis zu einer Bürgschaftslinie von einschließlich 100.000 Euro reiche eine einfache Bonitätsprüfung aus. Komfortabel für den Kunden sei die Onlineverwaltung unter www.buergschaftsportal.vhv.de. Dies erleichtere das Verwalten der Bürgschaften und sorge für größtmögliche Transparenz.
Jetzt gibt es die „VHV Kautionsversicherung Premium“ zum halben Beitrag. Wer sich jetzt eine Bürgschaftslinie bei der VHV einrichten lässt, braucht nur den halben Jahresbeitrag zu zahlen. Dennoch könne er die vereinbarte Linie in voller Höhe für den Rest des Jahres abrufen. Der halbe Jahresbeitrag gilt nur für dieses Jahr. Im nächsten Jahr ist der normale Beitrag fällig. (hp / www.bocquel-news.de)
Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.