logo
logo

Produkte und Profile

Viele Versicherer sind bisher kaum vorbereitet

10. Juli 2017 - Der Bundesrat verabschiedete die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Bis auf zwei Änderungen zugunsten der Versicherungsmakler entspricht die IDD dem veröffentlichten Regierungsentwurf. Das Gesetz tritt am 23. Februar 2018 in Kraft. Etliche Versicherer sind immer noch unzureichend darauf vorbereitet.

Viele Versicherer haben sich nicht ausreichend genug auf die fristgerechte Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) hierzulande vorbereitet und geraten deshalb in Bedrängnis. Das zeigen aktuelle Marktbeobachtungen der Business- und IT-Beratung Q_Perior (www.q-perior.com). Allerding hat das Thema IDD im Versicherungsmarkt auch erst seit Anfang des Jahres deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Laut einer Kurzumfrage der Q_Perior-Experten schätzen 71 Prozent der befragten Fachbereichsverantwortlichen in den Versicherungsunternehmen die Auswirkungen der IDD auf ihre Abteilung als hoch ein, 21 Prozent als mittel und lediglich 8 Prozent als gering. Nichtsdestotrotz stehen viele Versicherer bei der Umsetzung noch am Anfang.

Insgesamt 63 Prozent der Befragten gaben an, gerade mit der IDD-Umsetzung zu starten oder Initialisierungs-Workshops durchzuführen. Lediglich 37 Prozent realisieren bereits erste Maßnahmen. „Bislang zögerten viele Versicherer mit der konkreten Umsetzung, da einige Details der Richtlinie bis zur Verabschiedung durch den Bundesrat noch unklar waren", sagt Uta Niendorf, Associate Partner bei Q_Perior. „Jedoch können sich Versicherer nicht mehr erlauben, noch auf weitere Veröffentlichungen von Leitlinien, Durchführungsverordnungen und technischen Standards zu warten." Schließlich haben die Kernpunkte der IDD wie zum Beispiel der erweiterte Geltungsbereich durch die Regulierung sämtlicher Vertriebswege oder das neue Produktfreigabeverfahren (POG) erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse im Unternehmen.

Verantwortliche, die noch auf Änderungen durch den Abstimmungsprozess des Gesetzgebungsverfahrens gehofft hatten, wurden jetzt enttäuscht. Zwar entfallen die Doppelberatungspflicht und das Honorarverbot für Makler. Jedoch waren diese beiden Aspekte keine Aufwandstreiber. Aus den Verhandlungen hat sich sogar eine Verschärfung in der Beratung und dem Vertrieb von Restschuldversicherungen ergeben.

Verbraucher erhalten erweiterte Widerrufsrechte, sodass Vermittlern beziehungsweise Versicherern durch die mehrmalige Bereitstellung der Widerrufsbelehrung und des Produktinformationsblattes zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht. Auch bei den Weiterbildungspflichten gibt es keine tatsächliche Entlastung. Mit der zuletzt eingebrachten Änderung bleiben nur sogenannte Annexvermittler unter bestimmten Bedingungen von den Weiterbildungspflichten ausgenommen. Die Umsetzung bleibt somit für alle Versicherer entsprechend aufwendig.

„Um diese Aufwände möglichst gering zu halten, können Versicherer auf erprobte Vorgehens- und Prozessmodelle zurückgreifen, die als Projektbeschleuniger fungieren, sodass die IDD fristgerecht umgesetzt werden kann“, sagt Uta Niendorf. Die Strategiemanagerin gehört zum Team der  Q_Perior AG, eine inhabergeführte Business- und IT-Beratung mit Standorten in Deutschland, Schweiz, Österreich, England, USA, Kanada und Bosnien-Herzegowina. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.