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Vertriebskodex: Qualität der Beratung als Standard

8. April 2013 - Verbraucherschutz und Verbesserung der Beratungsqualität in der Versicherungs- und Finanzvermittlung sind brandaktuell. Einheitliche Standards fehlen. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse will nun den Vertriebskodex des GDV praktisch mit Leben erfüllen.

ARBEITSKREISDie Beratungsqualität der Versicherungsvermittler und Finanzberater gehört zu einem der besonders brisanten Themen, mit der sich derzeit nicht zuletzt die gesamte Branche kritisch auseinandersetzen muss. Doch welche Meßlatte kann hier das Maß aller Dinge sein? Zahlreiche Gesetzesvorhaben, die flugs von den Medien aufgegriffen und reißerisch im Detail seziert werden, setzen sich kontrovers und theoretisch „am grünen Tisch" mit dem Thema Beratungsqualität auseinander. Und in der Praxis?

Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) verabschiedete inzwischen einen neuen Vertriebskodex, der Versicherer auf mehr Verbraucherschutz einschwören soll ("Datenschutzbeauftragter genehmigt Verhaltensregeln"). Was aber bedeutet das für die Beratungsinhalte? Noch fehlen einheitliche Standards.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) handelt und bringt Leute aus der Praxis, der Wissenschaft und vom Verbraucherschutz zum Thema Beratungsqualität an einen Tisch. Namhafte Marktteilnehmer unterstützen den Arbeitskreis. Alle Beteiligten verstehen sich als Partner und wollen so auch den GDV-Kodex mit Leben füllen. „Ich begrüße den Vertriebskodex des GDV ausdrücklich als richtigen und wichtigen Schritt. Gleichzeitig aber frage ich mich, nach welchen Kriterien die Einhaltung bewertet werden soll", sagt Friedel Rohde, einer der Initiatoren des Arbeitskreises. „Gerade für das Herzstück, die kundenorientierte und bedarfsgerechte Beratung, gibt es keine, in der Breite des Marktes konsensfähigen inhaltlichen Standards." Mit jedem weiteren Partner erhalte die Initiative noch mehr Gewicht und die Branche eine Chance zur Selbstregulierung.

Im Arbeitskreis Beratungsprozesse arbeiten seit Jahren neben Fachleuten aus Vermittlerverbänden und Servicegesellschaften erfahrene Praktiker sowie Wissenschaftler und Verbraucherschützer an neuen Grundlagen zur kunden- und bedarfsorientierten Beratung. Doch jedes zusätzliche Engagement und jede Stimme sei hochwillkommen, um die Anforderungen an die Beratungsqualität auf breiter Ebene als Selbstverständlichkeit durchzusetzen.

Wichtige Kriterien systematisch zusammengeführt
Die Mitlieder des Arbeitkreises Beratungsprozesse sind auf gutem Wege: Sie haben Einflussfaktoren wie Alter und Gesundheitszustand, familiäre Situation, Beruf oder Einkommen mit Beratungsaspekten wie Risikoabsicherung und Vermögensaufbau systematisch zusammengeführt. Auf dieser Basis werden für konkrete Beratungsanlässe spartenübergreifend Versicherungs- und Finanzlösungen abgeleitet. Daraus sollen Standards für die kundenorientierte Beratung zu Versicherungen und Finanzdienstleistungen entstehen, die einen Branchenkonsens abbilden.

Friedel Rohde Versicherer als Partner
Insbesondere aus den Reihen der Versicherer konnte der Arbeitskreis bereits zahlreiche Partner für sein Anliegen und dessen Durchsetzung gewinnen: Das sind unter anderem (in alphabetischer Reihenfolge) Allianz (www.allianz.de), Canada Life (www.canadalife.de), Continentale (www.continentale.de), Ideal (www.ideal-versicherung.de), Nürnberger (www.nuernberger.de), VHV (www.vhv.de) und Volkswohl Bund (www.volkswohl-bund.de). Auch IT-Dienstleister und erste Makler-Pools unterstützen die aufwändige Grundlagenarbeit. „Wir sind stolz auf den Zuspruch. Rund zwanzig Förderer unterstützen uns bereits. Sie profitieren von den Arbeitsergebnissen und beweisen gleichzeitig Weitblick. Denn unsere Branche kann es sich auf Dauer nicht leisten, dass jeder etwas anderes unter Beratungsqualität versteht. Das schafft Intransparenz und ruft die Politik auf den Plan", sagt Friedel Rohde (Foto) dazu.

Dabei habe der GDV gerade erst seinen Verhaltenskodex für den Vertrieb aktualisiert, der die Stärkung des Verbraucherschutzes zum Ziel hat, erinnert Rohde und macht das am Beispiel des Artikels 2 deutlich, wo es heißt: „Die Vertriebssteuerung unterstützt die bedarfsgerechte Beratung. Die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zum Versicherungsschutz werden vom Versicherungsvermittler ermittelt, strukturiert analysiert und bewertet."

Richtig und wichtig
Rohdes Fazit: „Die Versicherer erfüllen mit einer Partnerschaft gleichzeitig den GDV-Kodex mit Leben. Davon profitieren sie auch bei der im Kodex vorgesehenen Testierung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen; denn die Partnerschaft mit dem Arbeitskreis kann als Indikator für Kundenorientierung bei Beratung und Verkauf gelten." Unter www.beratungsprozesse.de gibt es weitergehende Informationen zum Arbeitskreis Beratungsprozesse. (eb / www.bocquel-news.de)

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