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Versicherungspflicht für Drohnen wird missachtet

6. September 2018 - Immer mehr Drohnen werden in Deutschland verkauft, aber vergleichsweise wenig entsprechende Haftpflichtversicherungen. Und das obwohl hierzulande Versicherungspflicht für diese Fluggeräte besteht. Der degenia Versicherungsdienst bietet jetzt passend mit Condor und Kopter-Profi eine Drohnen-Police an.

Der Hype um Drohnen reißt nicht ab. Allein im Jahr 2017 wurden mehr als eine Millionen der ferngesteuerten Flugobjekte verkauft. Dennoch scheint die Versicherungspflicht bei Outdoor-Nutzung noch nicht zu allen Drohnen-Besitzern vorgedrungen zu sein. Wenn diese Luftfahrzeuge nicht ausschließ-lich indoor genutzt werden, sondern sich draußen im Luftraum bewegen, unterliegen sie als Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) der Versicherungspflicht (bocquel-news berichteten am 28. September 2017: Drohne darf nur noch mit Nummernschild abheben). Wissen sollte man, dass der Gesetzgeber hierbei keine Ausnahme für besonders kleine oder leichte Drohnen vorsieht - wie etwa vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gefordert – Ausnahmen von der Versicherungspflicht für Spielzeug oder Flüge über dem eigenen Grundstück. Hier setzt jetzt die degenia Versicherungsdienst AG (www.degenia.de) mit ihrer neuen Drohnen-Versicherung an.

Eine Lösung für private Drohnen-Piloten
Für die Realisierung des ‚degenia Kopter-Profi T18-Projekts‘ taten sich drei Partner zusammen:

  • Die degenia Versicherungsdienst AG, die exklusiv für Versicherungsmakler und deren Kunden seit zwei Jahrzehnten maßgeschneiderte Absicherungen in Sach-, Haftpflicht,- Unfall- und Kraftfahrtversicherungen entwickelt;
  • die Kopter-Profi GmbH (www.kopter-profi.de) als Spezialist und Nischenanbieter von Deckungskonzepten und zertifizierten Schulungsangeboten für Steuerer von Drohnen;
  • die Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (www.condor-versicherungen.de), die zum R+V Konzern (www.ruv.de) gehört.

Nach mehreren Monaten der Vorbereitung sind die Beteiligten eigenen Aussagen zufolge mit dem Ergebnis überaus zufrieden. „Hochwertiger Schutz einer unentbehrlichen Privathaftpflichtversicherung verknüpft mit einer echten Kopter-Versicherung, ergänzt durch die notwendige behördliche Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache - dieses Ziel haben wir erreicht“, sagt Christoph Meese von der degenia AG.

Demnach umfasst der Tarif degenia Kopter-Profi T18 eine vollwertige Familienhaftpflicht mit integrierter vollwertiger Absicherung einer Drohnen-Haftpflicht bei einer Deckungssumme von 20 Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung. Die inkludierte Versicherungsbestätigung deckt die gesetzliche Haftung des Drohnen-Halters auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen ab.

Wie mitgeteilt wird, erhalten Kunden den Versicherungsschein der Privathaftpflicht sowie die gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache an Werktagen innerhalb von nur 24 Stunden nach Antragseingang per E-Mail. „Die mehrsprachige Versicherungsbestätigung hilft nicht nur bei den zunehmenden Kontrollen in Deutschland“, sagt Dr. Alexander Matijevic, Geschäftsführer vom Drohnen-Dienstleister Kopter-Profi GmbH. „Auch bei Urlaubsreisen ins Ausland ist die standardisierte englischsprachige Bescheinigung ein echter Pluspunkt, um von Behörden vor Ort anerkannt zu werden“.

Mit dem auf Drohnen ausgerichteten Vertriebsansatz sowie einem Jahresbeitrag von nur 65,45 Euro für den Familientarif erreicht das neue Konzept auch die Steuerer von Drohnen, die bisher auf diesen notwendigen Schutz verzichtet haben. „Mit dem neuen Tarif treten wir dem „Schwarzfliegen“ für ein Mehr an Sicherheit produktseitig entgegen“, sagt degenia-Experte Meese. „Ziel ist es, die Versicherten-Quote unter Hobbyfliegern in Zukunft deutlich zu erhöhen.“

Kopter-Profi T18 für Vermittler
Nicht nur Versicherungskunden sind mit einer unzureichenden Kopter-Haftpflicht Risiken ausgesetzt – auch für Versicherungsvermittler besteht ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko. Wie Christoph Meese mitteilt, finden auch sie mit dem Kopter-Profi T18 eine einfache, standardisierte und gesetzeskonforme Antwort auf alle Unsicherheiten.

Die neue Drohnen-Privathaftpflicht „Kopter-Profi T18“ ist den Angaben zufolge in nahezu allen für Versicherungsmakler zugängigen Online-Rechnern unter der Rubrik Privathaftpflichtversicherung aufgeführt und somit fast überall abschließbar.

Nur rund 25 bis 30 Prozent aller privat genutzten Drohnen sind versichert
Experten der Versicherungsbranche schätzen, dass von den von privat genutzten Drohnen nur circa 25 bis 30 Prozent so versichert sind, wie es der Gesetzgeber in §§ 33 ff. LuftVG und §§ 102 ff. LuftVZO verlangt. Und auch bei den versicherten Drohnen ignorieren demnach viele private Piloten die gesetzliche Verpflichtung, einen entsprechenden Versicherungsnachweis beim Drohnen-Fliegen mitzuführen.

Ursache hierfür sei zum einen mangelnde Aufklärung, so dass viele Steuerer von Drohnen nicht um die Versicherungspflicht wie beispielsweise beim Betrieb eines Autos wissen. Auf der anderen Seite würden Jahresbeiträge, die den Kaufpreis der Hobby-Drohnen deutlich übersteigen können, aus wirtschaftlichen Überlegungen zu einem bewussten Verzicht auf eine entsprechende Absicherung führen. Dabei ist nach Experten-Auskunft das Schadenspotenzial selbst von kleinen Drohnen erheblich, wenn sie wie ein Stein vom Himmel fallen sollten.

Versicherungsbedingungen sorgen für Verwirrung.
Immer mehr private Haftpflichtversicherer werben mit dem Versprechen, dass privat zur Freizeitgestaltung genutzte Modellflugzeuge mitversichert sind. Demnach tauchen bei einem genaueren Blick in die Bedingungswerke häufig Einschränkungen auf, die für die Steuerer von Drohnen fatale Folgen haben. So könnten Steurer von Drohnen von der folgenden Aussage erschreckt werden: „Ausgeschlossen sind Modellflugzeuge, die der Versicherungspflicht unterliegen.“ Da jede im Freien betriebene Drohne dieser Versicherungspflicht unterliegt, besteht praktisch kein Versicherungsschutz. Zum gleichen Ergebnis führen Passagen wie die folgende: „Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die durch Motoren angetrieben werden.“ Eine Drohne ohne Motoren?

Der Fachmann berichtet, dass neuere Tarife zudem restriktive Gewichtsgrenzen einführen, sodass Drohnen zum Beispiel nur bis zu einer Startmasse von 250 Gramm versichert sind. Angeraten wird deshalb, dass Versicherungskunden daher unbedingt ihre Vertragsbedingungen prüfen oder sich an einen Experten für Drohnen-Versicherungen wenden sollten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung stets mitführen
Die Qualität einer Drohnen-Versicherung zeigt sich aber offensichtlich nicht nur im Schadensfall. Nach §106 LuftVZO ist demnach jeder Versicherer, der Kopter in seinem Bedingungswerk mitversichert, dazu verpflichtet, seinem Kunden eine Versicherungsbestätigung auszustellen, die bei Inbetriebnahme mitgeführt werden muss. Diese Bestätigung sollte bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllen und obendrein für den versicherten Kunden kostenlos sein.

„Immer wieder beschweren sich Kunden, dass ihr privater Haftpflichtversicherer auch auf Nachfrage keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bestätigung ausstellt“, berichtet Kopter-Profi-Chef Matijevic. In Konsequenz könnte dies zu einer teuren Ordnungswidrigkeit führen, wenn bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamtes kein adäquater Nachweis des Versicherungsschutzes verfügbar ist. (-ver / www.bocquel-news.de)

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