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Versicherungs-Fundus: Risikolebensversicherung

28. Mai 2021 - Der Mai geht zu Ende, doch vorher werden neue Entwicklungen aus den Produktwerkstätten der Versicherungs-Branche geztigt. So hat die Hannoversche ihre Risikolebensversicherung verbessert: und die Europa passt ihre variable Lebensversicherung mit Kurzantrag und zwei Gesundheitsfragen an.

Hannoversche mit verbesserter Risikolebensversicherung

Die Hannoversche (www.hannoversche.de) hat ihre Risikolebensversicherung überarbeitet. Die Leistungsverbesserungen betreffen alle Tarife – den besonders preisgünstigen Basistarif, die Premiumtarife wie den flexiblen Plus-Tarif und den umfassenden Exklusiv-Tarif mit Sofortleistungen bei schweren Krankheiten. Eine vorgezogene Todesfallleistung gib es nun schon im Basistarif: Bei schweren Erkrankungen werden 25 % der versicherten Summe ausgezahlt.

Die Premium-Tarife Plus und Exklusiv bieten eine Sofortauszahlung im Todesfall: Bei Einreichung der Sterbeurkunde werden zehn Prozent der versicherten Summe sofort ausgezahlt, im Fall der Fälle lassen sich somit sofort fällige Rechnungen begleichen, bis der restliche Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Stirbt der Versicherte im Ausland, werden fünf Prozent der Versicherungssumme zusätzlich ausgezahlt. Damit können beispielsweise die Kosten für den Rücktransport des Verstorbenen gedeckt werden.

Auch neu ist ein kostenloser temporärer Schutz. Bei Geburt/Adoption eines Kindes, Heirat und Bau/Erwerb einer Immobilie erhält die versicherte Person für 6 Monate kostenlosen Versicherungsschutz auf Antrag in Höhe von 20 Prozent der Versicherungssumme.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung bei der Absicherung von Hypotheken
Wird die Risikolebensversicherung zur Finanzierung einer selbstgenutzten Praxis- oder Immobilie eingesetzt, gilt bei der Hannoverschen eine vereinfachte Gesundheitsprüfung mit nur zwei Gesundheitsfragen bei einer Versicherungssumme von bis zu 500.000 Euro und bei einem Eintrittsalter bis 45 Jahre.

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Baufinanzierungs-Absicherung - Kurzantrag mit nur zwei Gesundheitsfragen

Der Immobilienboom führt zu einer großen Nachfrage nach der passenden Darlehens-Absicherung. Die Europa Lebensversicherung passt ihre variable Risikolebensversicherung deshalb an. Beim Kurzantrag muss der Kunde nur zwei notwendige Gesundheitsfragen beantworten. Ab Juni kann er über die Europa (www.europa.de) nun die Finanzierung vermieteter, geschäftlich oder weiterer nicht privat genutzter Immobilien absichern. Die Beiträge bleiben auf Top-Niveau.

Angesichts niedriger Zinsen ist das Interesse an Immobilienfinanzierungen ungebrochen. "Viele Banken verlangen dabei die Absicherung der Immobilienfinanzierung mit einer Risikolebensversicherung", sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der Europa Lebensversicherung. Die Europa gestaltet ihre Risikolebensversicherung aus diesem Grund noch einmal deutlich flexibler. Davon profitieren Kunden und Vermittler. "So haben wir den Baufinanzierungs-Schutz-Kurzantrag angepasst. Dadurch wird der Abschluss komfortabel und schnell. Bis zu einer Versicherungssumme von 800.000 Euro müssen nur noch zwei Gesundheitsfragen beantwortet werden", erklärt Dr. Hofmeier.

Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten
Der Abschluss der Versicherung ist zudem nicht mehr nur für privates Eigentum, sondern auch für vermietete und geschäftlich genutzte Immobilien möglich. Niedergelassene Ärzte können ihre Praxisfinanzierung absichern. Und auch die Finanzierung des Eigenheims naher Angehöriger oder der selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland kann ab sofort durch die Europa für den Todesfall abgesichert werden.

Mehr Flexibilität durch mehr Zeit
Ebenfalls angepasst hat die Europa den Abschlusszeitraum der Versicherung. So kann der Darlehensvertrag, der abgesichert wird, bis zu 24 Monate vor Antragsstellung geschlossen worden sein. Dadurch erhöht sich die zeitliche Flexibilität für Vermittler und Kunden.

Ein besonderer Clou der Police: Ist der Kunde bei Abschluss Nichtraucher oder seit mindestens zehn Jahren rauchfrei, spart er beim Beitrag deutlich. „Dadurch sind wir gegenüber dem Wettbewerb bestens positioniert", sagt Dr. Hofmeier.

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Absicherung von Honorarforderungen auch aus Servicevereinbarungen

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH (www.haftpflichtexperten.de) aus Hamburg hat ihr seit Jahren erfolgreiches Rechtsschutzkonzept für Versicherungsmakler mit der KS-Auxilia stark verbessert und noch flexibler gestaltet.

Das John-Rechtsschutzsystem® ist ein Premium-Rechtsschutzkonzept (Firmenspezial-Rechtsschutz gemäß § 28 ARB), das eine Vielzahl von wesentlichen, speziell auf den Maklerbetrieb zugeschnittene Ergänzungen wie den Spezial-Straf- Rechtsschutz und den Vertrags-Rechtsschutz unter anderem für Courtage-, Provisions- oder Honorarstreitigkeiten enthält.

Über diese Bausteine sind die nachhaltige Absicherung und Verteidigung existentieller Aspekte wie finanzielle Einnahmen, gewerberechtliche Erlaubnis und die persönliche Freiheit gewährleistet. Optionale Bausteine, wie zum Beispiel der Web-Check runden das exklusive Konzept ab.

Über den eigenen Online-Rechner des Hamburger Maklers (www.john-rs.de) kann die individuelle Prämie unter Berücksichtigung sämtlicher Zu- bzw. Abwahlmöglichkeiten berechnet und der entsprechende Versicherungsschutz beantragt werden.

Sollte bereits eine Absicherung eines Firmenspezial-RS gemäß § 28 ARB vorhanden sein, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Differenzdeckung, mit der Versicherungsmakler sofort von den bedingungsgemäßen Besonderheiten dieses Konzeptes profitieren können. (-ver / www.bocquel-news.de)

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