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Versicherungs-Fundus: Kein Katzen-Jammer mehr

4. Oktober 2019 - Neue Konzepte und Lösungen aus der Versicherungsbranche: Unter anderem startet Swiss Life eine kollektive Berufsunfähigkeits-Absicherung; die Deutsche Familienversicherung erweitert ihr Tierkrankenversicherungs-Angebot; und der D&O Makler hendricks vereinfacht jetzt seine Vertrauensschaden-Versicherung.

Die neue betriebliche Berufsunfähigkeitsrente
Ab sofort ist eine neue kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung von der Swiss Life (www.swiss-life.de) erhältlich. Swiss Life BU Pro kombiniert der Biometrie- und bAV-Spezialist das Beste aus zwei Welten: die 125-jährige BU-Expertise mit der am Markt hochgeschätzten Kompetenz in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Arbeitgeber sichern mit Swiss Life BU Pro ihre Mitarbeiter gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit finanziell ab und positionieren sich als attraktives Unternehmen.

Wenn von betrieblicher Vorsorge gesprochen wird, versteht man darunter meist eine Altersversorgung, die als Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente dient. Weniger bekannt, aber mindestens genauso attraktiv für Arbeitnehmer ist es, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Lösung zur Absicherung der Arbeitskraft anbietet. Denn im Gegensatz zu der betrieblichen Rentenzahlung, die erst im Ruhestand fällig wird, punktet die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente mit der Sicherheit, bereits während des Berufslebens für den Notfall finanziell abgesichert zu sein.

„In den nächsten zehn Jahren nimmt die Anzahl der Erwerbstätigen aus demografischen Gründen rapide ab“, sagt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland. „Swiss Life BU Pro ist daher die optimale Lösung für alle Unternehmen, die sich in Bezug auf die Mitarbeitergewinnung und die Mitarbeiterbindung Vorteile durch eine attraktive Sozialleistung verschaffen wollen.“ Mit Swiss Life BU Pro kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine sofort wirksame Leistung anbieten. „Damit zeigt er seiner Belegschaft gegenüber eine besondere Wertschätzung und fördert dadurch die Zufriedenheit und die Motivation seiner Mitarbeiter“, sagt Banerjee.

So funktioniert die betriebliche BU-Rente von Swiss Life
Swiss Life BU Pro gibt es grundsätzlich in zwei Varianten: Der Beitrag kann entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei der Arbeitgeber mindestens einen Anteil in Höhe von 50 Prozent bezahlt. Eine Kombination beider Varianten ist ebenfalls möglich.

Voraussetzung für Swiss Life BU Pro: Es müssen mindestens zehn Arbeitnehmer gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Einfache Aufnahme für die gesamte Belegschaft
Ein echter Vorteil der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Damit ist eine Aufnahme der ganzen Belegschaft mit minimalem Verwaltungsaufwand möglich. „Den Wert der Absicherung ihrer Arbeitskraft über die Firma schätzen Arbeitnehmer besonders dann, wenn es sich um ein obligatorisches System mit vollständiger Beitragszahlung durch den Arbeitgeber handelt. Auch die Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel die Gesundheitsprüfung, sind bei dieser Variante niedrig und der Aufwand für die Personalabteilung damit minimal“, sagt Banerjee. Die Beitragszahlung verursacht beim Arbeitgeber darüber hinaus keine Lohnnebenkosten, kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit der privaten Fortführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ebenfalls gegeben.

Zu guter Letzt profitiert die Belegschaft bei einer kollektiven Berufsunfähigkeitsabsicherung immer von besonderen Konditionen. Wichtig ist zudem, dass es aufgrund des Höchsteintrittsalters von 63 Jahren möglich ist, quasi die ganze Belegschaft abzusichern. Im Regelfall wird für alle Mitarbeiter eine einheitliche Tarifierung zugrunde gelegt, das heißt auch Tätigkeiten, die normalerweise schwer versicherbar sind, können berücksichtigt werden. Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage.

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Vereinfachte Vertrauensschadenversicherung ermöglicht lückenlosen Schutz
Die neue, gründlich überarbeitete Vertrauensschadenversicherung (VSV) von hendricks (www.hendricks-makler.de) macht mit ihren klareren Strukturen das komplexe Produkt HPVSV transparent. „Verständlichere und einfachere Formulierungen unterstützen den Makler dabei, das Kernprodukt zu veranschaulichen und Produkterweiterungen zu erklären“, erläutert Gerd Weber. Der neue Leiter des Bereichs „Credit and Surety“ (Kredit und Kaution) bringt 30 Jahre Markterfahrung bei Kreditversicherungen mit und hat wesentlich dazu beigetragen, die gewohnte hendricks-Qualität bei der optimierten HPVSV zu gewährleisten. Vermittelt ein Makler die HPVSV, so erhält der Kunde ein einmaliges Produkt, das es kein zweites Mal im Markt gibt.

Verständliche Bedingungen
Erfahrene Makler erhalten durch die neue Struktur eine Vertriebsunterstützung, mit der sie leichter Neukunden gewinnen können. Insbesondere diejenigen Kunden, die bisher noch keine VSV abgeschlossen haben, schätzen dies: Sie verstehen nun die Bedingungen besser und lassen sich von den Vorteilen überzeugen. „Unser vereinfachtes Regelwerk ist vielleicht nicht das Optimum für den Hausjuristen eines Versicherungsunternehmens, aber viele Makler und ihre Kunden verstehen es endlich“, sagt Weber. „Die optimierte HPVSV setzt damit einen neuen Branchenstandard.“

Wenige Fragen ermöglichen individuelles Angebot
Das neue, marktführende Konzept ermöglicht vor allem auch denjenigen Maklern Angebote und leichtere Abschlüsse, denen das Thema Vertrauensschadenversicherung bisher zu komplex war. „VSV und Cyber bleiben zwei Paar Schuhe, sie ersetzen einander nicht. Im Gegenteil, sie ergänzen sich. Für die Kunden wird es jedoch dann riskant, wenn Vermittler nicht ordentlich über die Wirkungsbereiche der beiden Deckungsarten Aufklärung betreiben“, sagt Marcel Armon, Geschäftsführer bei hendricks. „Und genau hier setzen wir an. Die neue VSV ist maximal einfach und verschafft den Kunden die fehlende aber enorm wichtige Transparenz über Deckungsunterschiede.“ So ist für ihn die Weiterentwicklung der Vertrauensschadenversicherung ein weiterer Schritt in der Digitalisierungsstrategie von hendricks.

Geringeres Haftungsrisiko für Beratungsfehler
Verständlichere Formulierungen und vereinfachte Klauseln reduzieren zudem das Risiko des Maklers von fehlerhaften Beratungen. Er selbst versteht die Konditionen besser und übersieht nichts mehr. Insbesondere für kleinere Makler könnte dies existenzbedrohend sein, denn sie unterliegen der gleichen Haftung wie große Büros.

Bausteinprinzip ermöglicht Kombination mit Cyber-Versicherung
Mit dem neuen Bausteinprinzip ist auch eine Kombinationsdeckung von einer Vertrauensschadenversicherung mit einer Absicherung von Cyber-Risiken möglich. „Diese beiden hendricks-Produkte ergänzen sich ideal, es gibt keine Überschneidungen und der Kunde hat lückenlosen Schutz ohne Doppelabsicherungen“, sagt Theodoros Bitis, Director der Cyber & Crime Unit von hendricks.

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Deutsche Familienversicherung AG erweitert Tierkrankenversicherungs-Angebot auf Katzen
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG (www.deutsche-familienversicherung.de) erweitert ihr Angebot in der Tierkrankenversicherung auf Katzen. Aufgrund des exzellenten Marktauftakts bei Tierkrankenversicherungen für Hunde, intensiviert die Deutsche Familienversicherung nun ihre Kooperation mit ProSiebenSat.1 Digital. So bewirbt Münchener Sendergruppe seit heute auf ihren reichweitenstarken TV- und Online-Kanälen auch die Tierkrankenversicherung für Katzen. Die Vermarktung erfolgt ebenfalls unter der Marke „PETPROTECT“ (bocquel-news berichtete am 16. Mai 2019: DFV startet „Petprotect“ Tierkrankenversicherung) und über die Website www.petprotect.de. Zusätzlich wird die jüngst eingeführte Tierkrankenversicherung für Hunde seit heute über das Online-Vergleichsportal Check24 vertrieben. Schon ab dem 1. November werden dort auch die Tarife für Katzen angeboten. 

Das neue Versicherungsprodukt für Katzen bietet umfangreiche Leistungen mit einer Kostenerstattung von bis zu 100 %, freier Tierarzt- und Klinikwahl sowie einem weltweiten Schutz. Auch die unkomplizierte Gesundheitsprüfung sowie das tägliche Kündigungsrecht zeichnen den DFV-TierkrankenSchutz besonders aus.

Dr. Stefan M. Knoll, CEO und Gründer der Deutschen Familienversicherung: „Wir sind die erste Versicherung Deutschlands, die die Tierkrankenversicherung über Fernsehwerbung verkauft. „PETPROTECT“ ist bereits eine etablierte Marke im Bereich der Tierkrankenversicherung. Die Erweiterung des Angebots auf Katzen und die Einbeziehung von Check24 in den Vertrieb dieser Produktsparte ist somit ein konsequenter Schritt, um das enorme Marktpotenzial der Tierkrankenversicherung auszuschöpfen.“

Tierkrankenversicherung in Deutschland – ein enormes Marktpotenzial
Der Trend zur Vermenschlichung der Tiere nimmt weiter zu. So wurden allein im Jahr 2017 in Deutschland, nach Angaben des Research-Instituts Euromonitor und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), ca. fünf Milliarden Euro für Heimtierbedarf ausgegeben.

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uniVersa Versicherungstipp „BU-Joker beim Eigenheimkauf nicht vergessen“
Niedrige Darlehenszinsen sorgen dafür, dass sich immer mehr Verbraucher für einen Eigenheimkauf interessieren. Bis die Finanzierung steht und der Kaufvertrag unter Dach und Fach ist, gibt es allerdings jede Menge zu organisieren – auch während der Bauphase. „Häufig wird dabei nicht an den Ausbau des Berufsunfähigkeitsschutzes gedacht“, so die uniVersa (www.universa.de). Und das kann ärgerlich sein. Denn innerhalb bestimmter Fristen – meist drei bis sechs Monate ab der Unterzeichnung des Kaufvertrages für das Eigenheim – lässt sich eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über Nachversicherungsgarantien oftmals ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen.

Besonderheit: Auch kürzere Laufzeiten möglich
Bei der uniVersa ist dies bis zu 50 Prozent der bisherigen BU-Rente möglich, maximal bis zu 500 Euro monatlich. Als Besonderheit kann dort auch eine kürzere Laufzeit gewählt werden als die des bisherigen Vertrages. Das kann sinnvoll sein, wenn der bisherige Schutz ausreichend bemessen war und nur die Mehrbelastung der Finanzierung im Vergleich zur bisherigen Miete abgesichert werden soll. Auch preislich ist dies günstiger, wie ein Beispiel der uniVersa zeigt: Ein 30-jähriger Einzelhandelskaufmann möchte seinen BU-Schutz um 500 Euro monatlich aufstocken. Möglich ist dies ohne erneute Gesundheitsprüfung für rund 37 Euro monatlich bis zum 67. Lebensjahr – so lange läuft sein bisheriger Vertrag. Alternativ kann er die hinzukommende BU-Absicherung auch nur bis zum 55. Lebensjahr laufen lassen – dann ist er laut Tilgungsplan schuldenfrei. Damit reduziert sich sein finanzieller Aufwand bei gleicher BU-Rentenhöhe auf rund 16 Euro monatlich, also um mehr als die Hälfte. (-ver / www.bocquel-news.de)

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