1. August 2025
- Mit Blick auf die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs-unternehmen mahnt der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine risikoorientierte und praxisnahe Ausgestaltung der Details an. Ziel müsse sein, Wettbewerbsnachteile und unnötige Belastungen in Europa zu vermeiden.
„Übermäßige Anforderungen, die sich am Bankenbereich orientieren, bringen im Versicherungssektor keinen vergleichbaren Nutzen“, so der GDV (www.gdv.de). Die Richtlinie IRRD verpflichtet Versicherungsunternehmen künftig, präventive Sanierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen. Nationale Behörden wie die BaFin sollen zudem früher eingreifen können, wenn ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät.
EIOPA-Konsultationen zu technischen Details
Seit April 2025 hat die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA (www.eiopa.europa.eu) sechs Konsultationen gestartet, um die praktische Umsetzung zu klären. Dabei geht es unter anderem um Anforderungen an Abwicklungspläne, die Identifikation kritischer Funktionen und Kriterien zur Abwicklungsfähigkeit.
Kritik an Einheitslösungen für Banken und Versicherer
Der GDV sieht die Gefahr, dass Lösungen aus dem Bankenbereich auf Versicherer übertragen werden – trotz gravierender Unterschiede.
Anders als Banken sind Versicherer nicht von plötzlichen Mittelabzügen bedroht, und Solvency II bietet bereits starke Krisenvorsorge.
Proportionalität und Wettbewerb im Blick
Aus Sicht des GDV müssen zusätzliche Anforderungen verhältnismäßig bleiben, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Versicherer nicht zu gefährden. Die Umsetzung dürfe sich nicht zu weit von der eigentlichen Richtlinie entfernen.
Systemrelevanz als Maßstab
Die Definition kritischer Funktionen sieht der Verband als zu weit gefasst. Nur Tätigkeiten mit systemischer Bedeutung sollten gesondert behandelt werden. Mehr Bürokratie schade nicht nur der Branche – sondern auch dem europäischen Ziel, langfristige Investitionen zu stärken. (-ver / www.bocquel-news.de)
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