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Versicherer fordern Tempo bei EU-Vorgaben zur CSRD

11. Juli 2025 - Zwar begrüßt die Versicherungswirtschaft in Deutschland den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD, dennoch sieht sie weiteren Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Besonders bei den geplanten Vereinfachungen drängen die Unternehmen auf zügige Entscheidungen und substanzielle Entlastungen.

Mit der Vorlage des Referentenentwurfs zur deutschen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft die Bundesregierung aus Sicht der Versicherungsbranche endlich Klarheit. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) bewertet insbesondere positiv, dass geplante EU-Vereinfachungen noch vor Verabschiedung in das nationale Recht integriert werden sollen.

Übergangsregelung für Mittelständler begrüßt
Ein wichtiger Punkt betrifft die Befreiung mittelgroßer Unternehmen (501–1.000 Beschäftigte) von der Berichtspflicht für die Jahre 2025 und 2026. Sobald das sogenannte Omnibus-Paket in Kraft tritt, entfällt die Nachhaltigkeitsberichterstattung für diese Gruppe dauerhaft ab 2027. Die temporäre Entlastung im Übergangszeitraum gilt daher als sinnvoller Schritt zur Entbürokratisierung.

Kritik an zu optimistischen Kostenschätzungen
Zugleich kritisieren die Versicherer die weiterhin zu niedrig angesetzten Umsetzungskosten. Laut GDV liegen die tatsächlichen Aufwände für einzelne Unternehmen um ein Vielfaches höher als offiziell kalkuliert. Besonders der technische und organisatorische Implementierungsaufwand werde deutlich unterschätzt – in Einzelfällen bis zum 25-Fachen der Regierungsannahme.

Appell an Brüssel: ESRS-Regeln vereinfachen
Daher fordert die Branche, auch bei den europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) für realistische und praxistaugliche Vorgaben zu sorgen. Die GDV sieht hier erhebliches Potenzial für substanzielle Erleichterungen, etwa durch gezieltere Berichtspflichten und klarere Definitionen.

Kurze Frist zur Stellungnahme sorgt für Unmut
Die Versicherer wollen sich aktiv in die laufende Konsultation einbringen. Bedauerlich sei jedoch die sehr knapp bemessene Frist: Stellungnahmen zum Referentenentwurf müssen bereits bis zum 21. Juli 2025 eingereicht werden – ein Zeitrahmen, den viele Branchenakteure als kaum ausreichend erachten. (-ver / www.bocquel-news.de)

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