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Versicherer: Bessere Kfz-Neuwertentschädigung

8. Juli 2020 - Autoversicherer liefern sich einen erbitterten Kampf. Das gilt nicht nur für die Preis-Sektion, vielmehr statten die Anbieter ihre Versicherungen mit immer mehr Leistungen aus. Wie aktuelle Zahlen des Vergleichsportals Verivox zeigen, sichern 42 Prozent der Tarife Neuwagen zwei Jahre zum Neuwert ab.

Die Kfz-Versicherer rüsten sich für den Wettbewerb und stocken ihre Angebote auf. Besonders deutlich wird das bei Tarifen für Neuwagen. Mittlerweile gewähren immer mehr Anbieter die Neuwertentschädigung für zwei Jahren und verbessern damit den Kaskoschutz für Neuwagen. Während der Kfz-Versicherer nach einem selbstverschuldeten Totalschaden oder Diebstahl eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss, zahlen die meisten Tarife für eine bestimmte Frist den höheren Neuwert. Bei 212 von 510 Tarifen der aktuellen Verivox-Auswertung läuft diese Frist mindestens 24 Monate ab dem Kauf, teilweise auch länger. Das entspricht 42 Prozent aller Angebote. Vor zwei Jahren waren es erst 36 Prozent. In den besten Tarifvarianten wird die Frist sogar auf 60 Monate erhöht.

„Die Versicherer liefern sich nicht nur bei den Preisen, sondern auch bei den Leistungen einen harten Wettbewerb“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH (www.verivox.de). „Bei Neuwert- und Kaufpreisentschädigung bessern die Anbieter seit einigen Jahren im Sinne der Autofahrer nach.“

Gebrauchtwagenkäufer profitieren mittlerweile auch
Auch für Käufer von Gebrauchtwagen hat sich die Tariflandschaft verbessert. Bei 144 Tarifen erhalten Kunden mindestens 24 Monate nach dem Kauf noch den Kaufpreis statt des Wiederbeschaffungswertes. 2018 waren es 111. Der Anteil stieg von 23 auf 28 Prozent. „Noch sind die Leistungen für Gebrauchtwagen weniger gut als für Neuwagen. Ich erwarte aber, dass sich das in wenigen Jahren angleicht“, sagt Wolfgang Schütz.

Dennoch gibt es weiterhin Tarife, die ausschließlich den Wiederbeschaffungswert zahlen. Bei Neuwagen sind das 9 Prozent und bei den Gebrauchten 34 Prozent.

Viele Versicherer schränken die Neuwertentschädigung auf den Erstbesitzer ein. Das kann auch für sogenannte Tages- oder Händlerzulassungen gelten. Dann gelten für das Auto die Regeln zur Kaufpreisentschädigung. (-ver / www.bocquel-news.de)

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