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Vermittler müssen Manager umfassender aufklären

11. Februar 2019 - Wer als Vermittler Kunden betreut, die als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat arbeiten, muss künftig eine persönliche D&O-Versicherung empfehlen. Der Grund: Hierzulande haften Manager gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen bei Pflichtverletzungen, erklärt der D&O-Spezialanbieter VOV in Köln.

Ohne eine individuelle Absicherung droht Managern in Deutschland im Ernstfall der finanzielle Ruin. Das wird auch in der neuen DIN-Norm 77230 deutlich, erklärt der D&O-Spezialanbieter VOV (www.vov-organhaftung.de) in Köln. Der Spezialanbieter empfiehlt Vermittlern ihren Manager-Kunden künftig eine D&O anzubieten. Bei Pflichtverletzungen haftet Führungspersonal mit dem Privatvermögen und die Kosten für so einen Rechtsstreit gehen schnell in den fünfstelligen Bereich. Die neue DIN-Norm 77230 weist auf genau diese Folgen hin.

Egal ob Geschäftsführer, Vorstand, Manager oder Aufsichtsrat, in diesen Position übernimmt man viel Verantwortung für sein Unternehmen. Da kann bereits eine versäumte Frist, eine falsche Abrechnung oder eine zu lasche Kontrolle zu Fehlern führen. Es steckt nicht immer kriminelle Energie dahinter.

Trotzdem müssen sie nach deutschem Recht auch für einfache Versäumnisse finanziell geradestehen. Entsteht dem Unternehmen ein Schaden, sind die verantwortlichen Gremien sogar dazu verpflichtet, betroffene Manager dafür zur Kasse zu bitten.

Was viele nicht wissen: Wem vorgeworfen wird, seine Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht zu haben, muss selbst den Gegenbeweis antreten. Und das kostet Geld.

„Bei einem Rechtsstreit kommen schnell Kosten im fünfstelligen Bereich zusammen, die der Betroffene ohne eine Versicherung aus eigener Tasche bezahlen muss", sagt D&O-Experte Lars Sapara von der VOV. Er weist darauf hin, dass zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch der Schadenersatz komm, den Manager aus eigener Tasche zu zahlen haben, wenn sie sich den Fehler wirklich selbst ankreiden lassen müssen. Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Folgen wie einer Insolvenz stehen nicht selten Forderungen von mehreren Millionen Euro im Raum.

Über dieses Risiko wissen die Entscheider häufig selbst kaum Bescheid. Sie brauchen deshalb einen Vermittler, der auf diese Gefahren hinweist und eine passende Versicherung vorschlägt. Doch daran denken die Finanzplaner oft nicht. Deshalb sieht Lars Sapara die DIN 77230 positiv. „Wer nach der neuen DIN-Norm berät, stolpert automatisch über die Haftungsfalle für Kunden, die stark exponiert sind durch ihre Stellung im Unternehmen.“

42 Themengebiete im DIN-Norm Fragenkatalog
Vermittlern liefert die DIN-Norm einen 42 Themengebiete umfassenden Fragenkatalog, der offenlegt, in welchen Bereichen die Kunden vorsorgen sollten. Die Finanzanalyse liefert unabhängige und gut zu vergleichende Ergebnisse, um die richtige Versicherungen für jeden Kunden auszuwählen. Lars Sapara rät für die beste Absicherung von Managern zu einer persönlichen D&O-Versicherung, obwohl auch viele Unternehmen inzwischen Firmenpolicen abschließen, um Gremienmitglieder zu schützen.

Laut Lars Sapara birgt die Unternehmensdeckung nämlich auch Nachteile. So müssen sich die versicherten Personen eine gemeinsame Versicherungssumme teilen, dürfen die Vertragsinhalte nur selten mitbestimmen und verlieren das Mitspracherecht ganz, wenn sie das Unternehmen verlassen oder in den Ruhestand treten. Dabei haften sie auch nach dem Ausscheiden noch zwischen fünf und zehn Jahren.

„Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte eine persönliche D&O-Versicherung abschließen", sagt Haftungsexperte Lars Sapara. Das gelte vor allem, weil weder die private Haftpflicht noch die Privatrechtsschutz-Versicherung Streitigkeiten abdeckt, die sich aus dem Vorwurf ergeben, unternehmerische Pflichten verletzt zu haben. (-ver / www.bocquel-news.de)

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