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Unwetter: Eigentümer und Mieter müssen vorsorgen

18. April 2019 - Naturkatastrophen durch Unwetter sorgen rund um die Welt für Schäden in Milliardenhöhe. Ab dem 1. Juli 2019 will der Staat die finanziellen Soforthilfen für Hauseigentümer streichen. Daher rät die Versicherungskammer Bayern, sich dringend ausreichend gegen die Folgen von extremen Unwettern abzusichern.

Unverhofft kommt oft – so verhält es sich auch bei extremen Unwetterereignissen, die ganz gleich wo rund um die Welt für Chaos und Zerstörung sorgen. Dabei entstehen nicht selten Schäden in Milliardenhöhe. Aus Expertensicht ist sogar davon auszugehen, dass Naturkatastrophen durch extreme Wetterlagen in der Zukunft häufiger vorkommen. Auch in Gegenden, in denen kein Mensch damit gerechnet hat, dass eine Überschwemmung infolge kräftiger Starkregen nahezu alles zerstören kann. Dabei gehören nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter zu den Betroffenen. „Viele Menschen meinen, es könne sie nicht treffen. Das ist ein fataler Irrtum“, weiß Sigrid Reichardt, Hauptabteilungsleiterin für private und gewerbliche Sachversicherungen bei der Versicherungskammer Bayern (www.vkb.de).

Die Versicherungsexpertin rät Hauseigentümer, sich deshalb schon jetzt gut beraten zu lassen und absichern. Zumal sie ab 1. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen mehr erhalten werden. Aber auch für Mieter können Schäden, die durch Naturgefahren entstehen, riskant sein. Und zwar dann, wenn sie das Hab und Gut innerhalb der Mietwohnung oder des gemieteten Hauses zerstören, also insbesondere den eigenen Hausrat, denn dieser wird nicht von der Versicherung des Eigentümers gedeckt, sagt Reichardt.

Das sollten Mieter nach einem Unwetterschaden beachten:

  • Schaden dokumentieren (Fotos, Videos und so weiter)
  • Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände anfertigen
  • Versicherung informieren

Werden beispielsweise durch einen Sturm ganze Bäume im Garten entwurzelt und die Fassade des Hauses beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters in der Regel auch für Aufräumarbeiten der Bäume im Garten und für Reparaturkosten am Gebäude auf. „Die Gartenmöbel auf der Terrasse gehören allerdings zum Hausrat des Mieters und müssen auch von ihm abgesichert werden“, erklärt Reichardt. Ein anderes Beispiel: Kommt es zu einer Überschwemmung durch Starkregen, dringt Wasser ein und beschädigt die Türstöcke, so ist dies ein Schaden des Vermieters. Wird das Sofa, also Hausrat des Mieters beschädigt, so betrifft dies den Mieter.

Hab und Gut richtig abgesichert
„Eine Hausratversicherung ist deswegen für jeden Mieter unerlässlich“, sagt Reichardt. Denn sie sichert die Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, aber auch durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm und Blitzschlag ab. Allerdings besteht nicht automatisch auch Versicherungsschutz für Naturgefahren. „Um auch bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen abgesichert zu sein, sollten Mieter sich gegen die weiteren Elementargefahren“ absichern, rät Sigrid Reichardt. Wenn dann eine Überschwemmung den gesamten Hausrat in der Wohnung zerstört, kommt die Versicherung dafür auf und entschädigt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten Einrichtungsgegenstände.

Eine Teilkaskoversicherung ist unerlässlich
Nicht nur der eigene Hausrat kann bei einem Unwetter zerstört werden. Nach starken Regenfällen mit Überflutung kann plötzlich auch die Garage unter Wasser stehen und das eigene Auto beschädigen. „Der Vermieter kommt dann für die Sanierung der Garage auf, nicht aber für Schäden am Auto des Mieters“, erklärt Reichardt weiter. Damit bei einer Überschwemmung der Garage das eigene Auto geschützt ist, ist für den Mieter eine Teilkaskoversicherung erforderlich.

„Ob Schäden in der Wohnung oder am Auto, Mieter sollten in jedem Fall die Schäden an ihrem Eigentum mit Fotos oder Videos festhalten und umgehend die Versicherung informieren“, empfiehlt Sigrid Reichardt abschließend. „Außerdem sollte auch eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände erstellt werden.“ (-ver / www.bocquel-news.de)

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