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Systemische Risiken, die nicht versicherbar sind

23. September 2022 - Die Euro-päische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat eine Stellungnahme herausgegeben, in der es um „Ausschlüsse in Versicherungs-Produkten in Bezug auf Risiken geht. Sie könnten sich aus systemischen Ereignissen ergeben.

Sich ändernde Risikobilder hatten in letzter Zeit Diskussionen um Deckungsgrenzen und Ausschlüsse angefacht – besonders in Zeiten der Pandemien sowie die zunehmenden Cybergefahren. Da sah sich die EIOPA (www.eiopa.europa.eu/) gezwungen einzuschreiten, denn die Frequenz an sogenannten „systemischen Ereignissen“ nimmt zu. Die Aufsichtsbehörde sieht ungeahnte Risiken bei Versicherungsprodukten, die gerade solche Ereignisse decken, die nicht leistbar sin beziehungsweise die einfach nicht mehr erhältlich sein werden. Auch könnte es dazu kommen, dass Produkte, die solche Ereignisse decken oder über eine entsprechende Deckung nichts aussagen, in Zukunft explizite Ausschlüsse enthalten werden.

Deckungslücken könnten sich weiter vergrößern
„Diese Entwicklungen haben das Potenzial, bestehende Deckungslücken weiter zu vergrößern, die nachteilige Auswirkungen auf Konsumenten haben und unsere Wirtschaft und Gesellschaft weniger widerstandsfähig machen können“, meint die EIOPA-Vorsitzende Petra Hielkema. Ziel der EIOPA-Stellungnahme sei es, die „Aufsichtskonvergenz“ voranzutreiben. Die Art und Weise, wie die nationalen Behörden die Behandlung von Ausschlüssen als Teil des Produktdesign- und Bedingungserstellungsprozesses prüfen, müsse dabei im Fokus stehen.

Sichergestellt werden soll dabei, die Interessen bestehender und künftiger Kunden gebührend zu berücksichtigen, wenn Produkte entwickelt oder überarbeitet werden oder wenn Ereignisse auftreten, die Zweifel über den Deckungsumfang aufkommen lassen. Über eine generelle „Klarheit der Verträge“ und „Einfachheit der Sprache“ hinaus spricht sich die Eiopa über eine weitere Empfehlung aus.

Demnach sollten national zuständige Behörden beobachten, wie die Hersteller von Versicherungsprodukten die Versicherungsbedingungen und den Deckungsumfang angemessen bewerten. Hier bestehe nämlich das Risiko, das es durch bestehende systemische Ereignisse unversicherbar wird. Er könnte auch wenig Klarheit darüber bestehen, ob das Risiko gedeckt ist oder nicht.

Die EIOPA und ihre Vorsitzende Petra Hielkema empfehlen  – größer aufgestellt - über die allgemeinen Produktaufsichts- und Governance-Anforderungen (POG) hinaus bei der Entwicklung neuer Produkte Folgendes zu beachten: Hersteller sollten die Bedürfnisse, Ziele und Merkmale des Zielmarktes - im Hinblick auf den Ausschluss von Risiken - bewerten, die sich aus systemischen Ereignissen ergeben.

Begrenzte Versicherbarkeit
Die Versicherbarkeit könnte begrenzt sein, denn für Verbraucher und kleine Unternehmen seien die involvierten Risiken – auch solche aus systemischen Ereignissen – besser zu beurteilen, „wenn die Deckung klar und auf die Bedürfnisse des Zielmarkts abgestimmt ist“. „Die aufsichtliche Stellungnahme“, so die Eiopa, „empfiehlt deshalb größere Klarheit und den spezifischen Zuschnitt auf den Zielmarkt.“

Die Aufsichtserklärung der EIOPA zielt dem Vernehmen nach darauf ab, die aufsichtliche Konvergenz in der Art und Weise zu fördern, wie die zuständigen nationalen Behörden die Behandlung von Ausschlüssen als Teil des Entwurfsprozesses für Produkte und Geschäftsbedingungen bewerten. Mit der Erklärung soll sichergestellt werden, dass die Interessen bestehender und potenzieller Versicherungsnehmer gebührend berücksichtigt werden, wenn Produkte entwickelt oder überarbeitet werden oder wenn Ereignisse eintreten, die Zweifel am Umfang der Deckung aufkommen lassen.

Online sind dazugehörende Dokumente in englischer Sprache herunterzuladen. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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