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Konzepte und Kriterien

Steuerersparnis in der bAV lässt Geringverdiener kalt

16. März 2015 - Das Konzept der betrieblichen Altersversorgung bAV sollte punktuell nachgebessert werden, damit auch Geringverdiener davon profitieren könnten. Die bAV-Experten der Zurich Gruppe Deutschland fordern, dass die Altersversorgungsleistung nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden sollte.

Die Zurich Gruppe Deutschland (www.zurich.de) ist angetreten, die Weichen und damit auch das Konzept für die Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) neu zu justieren. Gerade Geringverdienern und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien müssten neben bestehenden Steuervorteilen Zusatzanreize für die Eigenvorsorge geboten werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion um die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge schlägt man vor, bAV-Leistungen bis zu 50 Prozent nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen.

Steuerersparnis als Förderinstrument für Geringverdiener sei ungeeignet, denn Altersarmut betreffe überproportional die heutigen Geringverdiener und Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien. “Gerade in diesen Personenkreisen greift das Thema Steuervorteil der bAV als Anreiz nur sehr wenig, beziehungsweise bietet in Zeiten von Arbeitslosigkeit überhaupt keinen Einstieg”, sagt der Leiter betriebliche Altersversorgung bei der Zurich, Björn Bohnhoff (Foto: Zurich). “Wer aufgrund seines geringen Einkommens keine Steuern zahlt, ist durch Steuerersparnisse wohl kaum zur Vorsorge zu bewegen. Personen, die ihre Ausgaben ganz genau planen müssen, werden sich grundsätzlich schwer tun, Geld fürs Alter zur Seite zu legen”, so Bohnhoff.

Steuerersparnis könne laut Bohnhoff zwar ein grundsätzlich wichtiger Anreiz sein, als Förderinstrument für Geringverdiener sei sie aber ungeeignet. Ein Hindernis der Eigenvorsorge sei auch, dass der Konsumverzicht heute im schlimmsten Fall im Rentenalter gegen die Grundsicherung aufgerechnet werde. “Die teilweise Nichtanrechnung von kapitalgedeckter Vorsorge (Freibeträge) auf die Grundsicherung stellt somit einen zentralen Baustein zur stärkeren Durchdringung der bAV dar, insbesondere für die Gruppe der Geringverdiener, die den höchsten Bedarf zur Vermeidung von Altersarmut haben”, sagt der bAV-Experte.

Bei der Zurich - als einem der führenden bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung – sieht man die Arbeitgeber in der Pflicht und empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte:

  • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber könne durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke beziehungsweise zentrale Informations-Webseiten online relativ gering gehalten werden.
  • Recht des Arbeitgebers auf freiwilliges “Auto-Enrollment” (Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne) für Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse.
  • Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens 50 Prozent der Ersparnisse aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form von firmenfinanzierter Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Hierüber wäre sichergestellt, dass eine Entgeltumwandlung sich für alle Einkommensklassen immer lohnen werde.

Einen weiteren Schwerpunkt sieht Björn Bohnhoff in der Forderung nach größerer Harmonisierung aller fünf bAV-Durchführungswege in Bezug auf die steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens ein ergänzender Förderrahmen in Höhe von 10 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im Paragrafen (§) 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) geschaffen werden.

Bohnhoff ist überzeugt: “Die bAV stellt gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den Dreiklang im Kampf gegen Altersarmut dar.” Die Regierung sei nun gefordert, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Chancen von der Bevölkerung gesehen und genutzt werden. Erst kürzlich hatte die Managementberatung Oliver Wyman (www.oliverwyman.de) im Auftrag der Zurich Versicherung die heutige Situation in Deutschland untersucht sowie ausländische bAV-Versorgungs-Systeme analysiert (bAV funktioniert nur mit politischem Umdenken). Man müsse daneben auch deutlicher herausstellen, dass auch die Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren:

  • Senkung der Lohnnebenkosten,
  • langfristige Bindung von engagierten Mitarbeitern,
  • Motivation der Arbeitnehmer,
  • Übernahme sozialer Verantwortung ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie
  • Umwandlung von Überstunden in die Altersvorsorge.

Hieraus hat die Zurich Versicherung laut Björn Bohnhoff politische Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie sich das derzeitige System in Deutschland verbessern ließe. (-el / www.bocquel-news.de)

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