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Steuerberater-Versicherung muss dicht machen

24. Januar 2022 - Der Deutschen Steuerberater-Versicherung wird endgültig die Geschäftserlaubnis entzogen. Für bestehende Versicherungsverträge hat das aber keine Auswirkungen. Das Unternehmen erfüllte nicht die Mindestkapitalanforderung. Der vorgelegte Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung war unzureichend.

Die Versicherungsaufsichtsbehörde BaFin (www.bafin.de) hat gemäß § 234f Absatz 4 Satz 2 VAG die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG mit Bescheid vom 6. Februar 2020 widerrufen. Die Begründung: Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war. Wie es heißt, ist der Bescheid mit Ablauf des 31. Dezember 2021 bestandskräftig geworden.

Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stellt laut BaFin eine Straftat dar. Gemäß § 304 Absatz 5 VAG darf die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen.

Auf die bestehenden Versicherungsverträge habe der Entzug der Geschäftserlaubnis der BaFin jedoch keinerlei Auswirkung, hieß es am Freitag. Diese werde die Pensionskasse mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit und damit im Normalfall bis zum Lebensende der Versicherten oder gegebenenfalls deren Hinterbliebenen erfüllen.

Schon seit Oktober 2018 nahm die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs keine neuen Versicherten mehr auf. Auch später spielte eine mögliche Öffnung für Neukunden keine Rolle mehr, heißt es im Unternehmen. Um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter zu sichern, benötige die Pensionskasse kein Neugeschäft, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert und nicht abhängig vom etwaigen Neugeschäft seien.

Erfolglose Sanierung
Im Jahr 2019 hatte die Deutsche Steuerberater-Versicherung ein Sanierungskonzept erarbeitet, das die Herabsetzung der Versicherungsleistungen vorsah. Nötig geworden war dieser Schritt, weil die Pensionskasse über kein Trägerunternehmen verfügt und nicht durch den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherer oder durch die Protektor Lebensversicherung abgesichert ist. Von außen war somit kein frisches Geld zu erwarten. (-el / www.bocquel-news.de)

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