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Konzepte und Kriterien

Staatliche Förderung für Einbruchsschutz sichern

6. Februar 2017 - 30 Prozent mehr Einbrüche in den letzten fünf Jahren - Schäden in Höhe von 530 Millionen Euro, die Versicherer zahlen mussten. Angesichts dieser Zahlen ist Einbruchsprävention kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Mieter und Hausbesitzer können bis zu 1.200 Euro Förderungsgelder vom Staat bekommen.

Vorbeugen ist besser und zahlt sich immer öfter aus. Das honorieren auch staatliche Stellen. Die Bundesregierung hat die Förderung einbruchshemmender Maßnahmen in diesem Jahr von 10 auf 50 Millionen Euro erhöht. Mieter und Hausbesitzer können die finanzielle Unterstützung bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau online selbst beantragen unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/. Was aber ist bei den Präventionsmaßnahmen gegen Einbruch förderungswürdig?

Einbrecher kommen gern durch Eingangs- und Fenstertüren. Beides sind die größten Schwachstellen bei Häusern, doch gerade diese Bereiche lassen sich durch Sicherheitstechnik gut nachträglich einbruchssicher machen (Foto: Polizeiliche Kriminalprävention). Fast die Hälfte der potentiellen Einbrecher lassen sich so abschrecken. Zwar zahlt bei einem Einbruch die Hausratversicherung die entstandenen Schäden und ersetzt den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände, aber gerade persönliche und sentimentale Dinge lassen sich nicht ersetzen. Opfer von Einbrüchen fühlen sich auch nach der Tat noch hilflos und leiden lange unter Angstzuständen (siehe Bericht in den bocquel-news: Wie man Einbrechern jetzt die Tour vermasseln kann).

Die Investition in Gitter oder Bewegungsmeldern und das Nachrüsten von einbruchshemmenden Fenstern kann sich auf jeden Fall lohnen, wie es bei der KfW Bankengruppe (www.kfw.de) heißt. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 200 und maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit – je nach Investitionssumme. Die Förderung kann in Form eines Kredites oder Zuschusses erfolgen. Darin inbegriffen sind sowohl Material- als auch Handwerkerkosten. Die Förderung kann jeder bekommen, der in bestimmte Sicherheitsmaßnahmen investiert. Geld von Staat gibt es beim:

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen von Fenstern
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen und
  • Assistenzsysteme (siehe Grafik Quelle: GDV)

Wie es von Amts wegen heißt, ist es wichtig, dass die Förderung vor dem Umbau beantragt wird – erst nach der Rückmeldung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann mit dem Umbau begonnen werden. Für die Umbaumaßnahmen muss ein Fachbetrieb beauftrag werden. Informationen zum fachgerechten Einbau von zertifizierten und DIN-geprüften einbruchhemmenden Produkten erteilen Mitarbeiter der polizeilichen Beratungsstellen.

Dort gibt es auch Nachweise über sogenannte Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen. Alternativ können diese auch über eine Suchmaschine gefunden werden.

Förderberechtig sind alle Investitionen von mindestens 2.000 Euro. Die Förderung gibt es das ganze Jahr über, jedoch waren im letzten Jahr die Fördermittel schon im September aufgebraucht. Wer sein Haus vor Einbrechern schützen will, sollte also nicht zu lange zögern. (ml / www.bocquel-news.de)

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