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Konzepte und Kriterien

Sonder-Öffnungsaktion der PKV bis zum 31. März 2021

3. März 2021 - Viele private Krankenversicherer gewähren allen freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen noch bis Ende März 2021 einen erleichterten Einstieg in die PKV - ganz ohne Leistungsausschlüsse. Außerdem wird ein eventuell notwendiger Risikoaufschlag auf 30 Prozent begrenzt.

Bei der PKV Sonderaktion wird niemand wegen Vorerkrankung oder Behinderung abgelehnt. Wichtig ist, dass der Antrag bis spätestens 31. März bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen eingeht.

„Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, noch einmal die Möglichkeit dazu. "Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören", sagte Florian Reuther, Verbandsdirektor beim PKV (www.pkv.de). „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination."

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion gilt unbefristet fort
Die reguläre PKV-Öffnungsaktion läuft unbefristet weiter. Insbesondere Beamtenanfänger haben damit auch in Zukunft einen vereinfachten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. (-ver / www.bocquel-news.de)

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