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Konzepte und Kriterien

Solvenz-Quoten: Finger weg von Regeländerungen

23. April 2018 - Zwei Jahre nach dem Start von Solvency II hat sich die Solvenzlage der deutschen Versicherungswirtschaft auf hohem Niveau verbessert. Laut GDV stehen wichtige Elemente des Systems wieder auf dem Prüfstand. Die diskutierten Regeländerungen könnten die Solvenz-Quote der Unternehmen erheblich beeinträchtigen.

Nach jahrelangen Vorbereitungen gilt für die europäische Versicherungs-wirtschaft seit dem 1. Januar 2016 mit Solvency II ein neues, einheitliches Aufsichtssystem. Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft (www.gdv.de) geht davon aus, dass die Solvenz-Quote (Verhältnis von Eigenmitteln zur Solvenzkapitalanforderung, SCR) der deutschen Lebens-versicherer zum Jahresende 2017 weiter gestiegen ist. Für das vierte Quartal 2017 hat der Verband eine Quote von rund 380 Prozent errechnet (siehe GDV-Grafik – zum Vergrößern bitte anklicken). Dieser Wert dürfte nahe an der SCR-Quote zum 31. Dezember 2017 liegen.

Solvenz-Quote liegt weit über europäischem Durchschnitt
Die Solvenz-Quote der deutschen Versicherungswirtschaft ist im europäischen Vergleich weit überdurchschnittlich. Das zeigen die Daten der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA (www.eiopa.europa.eu). Die Bedeckungs-Quote bei Berücksichtigung der sogenannten Long-Term-Guarantee-Maßnahmen (kurz LTG) beläuft sich für Deutschland auf 331 Prozent gegenüber 229 Prozent im EWR-Durchschnitt. Zu den LTG-Maßnahmen zählen die Übergangsmaßnahmen und die Volatilitäts- und Matching-Anpassung. Auch ohne Berücksichtigung der LTG-Maßnahmen liegt die Bedeckungs-Quote in Deutschland mit 271 Prozent über dem europäischen Durchschnittswert von 184 Prozent.

Ungerechtfertigte Regeländerungen könnten Solvenz-Quote beeinträchtigen
Die bis 2021 laufenden Review-Prozesse zu Solvency II könnten einige Regelveränderungen bringen, die erheblichen Einfluss auf die Solvenz-Quote haben würden, sagt Uwe Ludka, Vorsitzender des GDV-Ausschusses Finanzregulierung. Er nennt als wesentlichen Punkte die mögliche Änderung des Zinsrisikos, die Diskussion über den Extrapolationsstart in der Zinsstrukturkurve sowie die (bereits von der EIOPA angewendete) Absenkung der langfristigen Zinsannahme (Ultimate Forward Rate, UFR). Aus Sicht der Branche besteht die Gefahr, dass veränderte, ökonomisch schwer begründbare Modell und Risikoannahmen die Eigenmittelanforderungen massiv erhöhen.

Berichtspflichten müssen auf den Prüfstand
Wie Ludka betont, ist die Überprüfung der Kapitalanforderungen von Solvency II vorgeschrieben; dabei fehlt jedoch ein Review-Prozess für die Anforderungen an die Geschäftsorganisation sowie Transparenz und Berichtspflichten der Unternehmen. Uwe Ludka und die anderen Spezialisten des GDV kritisieren, dass die extrem detaillierten und zum Teil äußerst bürokratischen Anforderungen insbesondere im Bereich Geschäftsorganisation kaum Spielraum für unternehmensindividuelle Lösungen lassen. Ausufernde Dokumentations- und Berichtsanforderungen engen demnach die Unternehmen bei der Umsetzung unnötig ein und sind zudem mit hoher operativer Belastung verbunden. Nach Ansicht des GDV sollte das Regelwerk überprüft und die Vorgaben gestrichen werden, die nachweislich keinen Erkenntniswert für Aufsicht und Unternehmen haben. (-el / www.bocquel-news.de)

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