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Konzepte und Kriterien

So können Riester-Verträge optimal verglichen werden

16. Januar 2017 - Seit dem Jahreswechsel werden Riester- und Basis-Rentenangebote noch transparenter: Ein neues Produktinformationsblatt gibt Auskunft zu garantierten Leistungen und zur möglichen Wertentwicklung der Produkte sowie den Effektivkosten. Damit können Kunden die Angebote besser miteinander vergleichen.

Effektivkosten –was verbirgt sich tatsächlich hinter diesem häufig gebrauchten Fachwort? Das neue Produktinformationsblatt (PIB) für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ist hier hilfreich. Es bietet eine Reihe von Informationen über die Art der Versicherung, eine Beschreibung des versicherten Risikos und der ausgeschlossenen Risiken, die Beendigungsmöglichkeiten durch den Kunden und vieles mehr. Zu den präziser ausgeführten Informationen zählen auch die sogenannten Effektivkosten. Aus dieser Kennzahl geht hervor, in welchem Maße sich die Kosten eines Vertrages auf die Rendite auswirken.

Für alle geförderten Altersvorsorgeprodukte – also beispielsweise auch für Fonds- oder Banksparpläne – ist jetzt die Berechnung der Effektivkosten einheitlich vorgegeben. Dies teilt der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) mit. Demnach bezieht die Kennziffer alle einkalkulierten Kosten ein, also außer den laufenden Verwaltungskosten auch die Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Produkten die Fondskosten. Um einen Vergleich zwischen den verschiedenen Produkten zu ermöglichen, gibt die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (www.produktinformationsstelle.de) den Anbietern eine einheitliche Methodik zur Berechnung der Effektivkosten vor.

Im Übrigen ist die Kennziffer der Effektivkosten für den Verbraucher besonders vorteilhaft, wenn die Angebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen werden sollen. Die Effektivkosten geben an, um wie viele Prozentpunkte die Kosten eines Vertrags die Rendite sinken lassen. Aus einer jährlichen Rendite vor Kosten von beispielsweise 3,0 Prozent wird bei Effektivkosten von 0,8 Prozent eine Rendite nach allen Kosten von 2,2 Prozent pro Jahr.

Die mit einem Vertrag verbundenen Kosten werden von Anbietern auf unterschiedlichen Grundlagen kalkuliert. Verwaltungskosten beispielsweise können als Prozentsatz der jährlich eingezahlten Beiträge oder als Prozentsatz des gebildeten Kapitals kalkuliert sein, einige Verträge sehen auch eine feste Verwaltungsgebühr vor. Mischformen sind möglich. Damit Verbraucher abschätzen können, wie sich diese unterschiedlichen Kostenkalkulationen auf ihren Vertrag auswirken, werden sämtliche Kostenarten in die Effektivkosten umgerechnet.

Die Effektivkosten sind nicht immer gleich hoch; sie berücksichtigen die im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Auszahlungsphase anfallenden Kosten. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Vertrag wie vereinbart „durchgehalten“ wird, der Kunde somit alle Einzahlungen wie vereinbart leistet. Wie hoch die Kostenbelastung im Falle einer Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung ausfallen würde, lässt sich aus der Effektivkosten-Quote also nicht ablesen. Direkt vergleichbar sind Effektivkosten unterschiedlicher Produkte dann, wenn die Produkte zur gleichen Chancen-Risiko-Klasse gehören. Denn bei der Berechnung der Effektivkosten wird immer eine bestimmte, von der Chancen-Risiko-Klasse abhängige Wertentwicklung des Vertrags unterstellt.

Für Produkte der Chancen-Risiko-Klasse 1 beispielsweise gibt die Produktinformationsstelle Altersvorsorge eine Wertentwicklung vor Kosten von 1,0 Prozent vor, in der Chancen-Risiko-Klasse 5 werden die Effektivkosten für eine Wertentwicklung von 6,0 Prozent pro Jahr berechnet. Daher ist es empfehlenswert, zunächst die Entscheidung für einen bestimmten Produkttyp beziehungsweise eine Chance-Risiko-Klasse zu treffen und erst anschließend die Effektivkosten zu vergleichen. Effektivkosten sollten allerdings keine alleinige Entscheidungsgrundlage darstellen, heißt es beim GDV. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, auch zusätzliche Angaben des Anbieters zu garantierten Leistungen zu berücksichtigen. (ml / www.bocquel-news.de)

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