18. Juli 2013 - Die Gothaer, Köln, hat bei ihrer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) verschiedene Verbesserungen eingeführt. Beispielsweise wird auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet. Runderneuert wurde auch der Internet-Auftritt.
„Wir verzichten auf die Möglichkeit einer abstrakten Verweisung", sagt Klemens Surmann, .Referent für Gesundheitsthemen, Renten- und Lebensversicherung bei der Gothaer (www.gothaer.de) in Köln. Der bisher schon in den Bedingungen verankerte Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit werde in der Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Gothaer Leben jetzt durch einen entsprechend Zusatz im Bedingungstext deutlich hervor gehoben. Die im Zusammenhang mit einer eventuell konkreten Verweisbarkeit genannte Lebensstellung werde durch ergänzende Formulierungen klar definiert: „Wir begrenzen die für die versicherte Person zumutbare Einkommensreduzierung im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen auf maximal 20 Prozent", sagt Surmann.. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung festlegen, sei dieser auch für die Gothaer maßgeblich.
Internetauftritt komplett überarbeitet
Der gesamte Auftritt ist auch für mobile Endgeräte optimiert und enthält viele dynamische Elemente, wie zum Beispiel den Tarifrechner. |
Klemens Surmann (Foto) ergänzt: „Befindet sich die versicherte Person bei Beantragung einer BU-Leistung im Ausland, übernimmt die Gothaer - sofern aus unserer Sicht eine Anreise aus dem Ausland erforderlich ist - die mit uns abgestimmten Anreise- und Aufenthaltskosten. Wir werden aber im Einzelfall prüfen, ob von den genannten Anforderungen abgewichen und beispielweise auf eine Anreise verzichtet werden kann. Insbesondere werden wir nicht auf die Anreise beziehungsweise auf die Anreise des Kindes bestehen, wenn Transportunfähigkeit besteht."
Die Regelungen zur erhöhten Überschussbeteiligung im Rahmen des sogenannten Familienbonus sei ebenfalls weiter gefasst worden. „Werden die in Absatz 4 beschriebenen Voraussetzungen für den Familienbonus innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn erfüllt, wird der Familienbonus auch rückwirkend gewährt. Werden die in Absatz 4 beschriebenen Voraussetzungen für den Familienbonus bei Übergang in die Folgephase gemäß Paragraph - § - 19 erfüllt, wird der Familienbonus gewährt." Damit könne der Familienbonus jetzt auch bei Übergang in die Folgephase innerhalb der Starter-BU in Anspruch genommen werden, heißt es.
Schließlich wurden die Grenzen für die finanzielle Risiko- und Angemessenheits-Prüfung angehoben, teilt Surmann mit. (eb / www.bocquel-news.de)
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