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Restschuldversicherung: Branchen-Schmuddelkind?

3. September 2020 - Die Provisionen bei Restschuld-Versicherungen sind unverändert immer noch zu hoch. Außerdem gibt es Defizite im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung. Das sind Ergebnisse einer Markt-Untersuchung zu Restschuld-Versicherungen, die die BaFin nun mit den Ergebnissen einer Verbraucherbefragung veröffentlicht.

Die Restschuldversicherungen gelten in der Branche als die Schmuddelkinder der Assekuranz. Breits im Jahr 2017 hatte die Finanz- und Versicherungsaufsichts-Behörde BaFin (www.bafin.de) deshalb Restschuldversicherungen auf den Prüfstand gestellt – und jetzt – 2020 - wieder. Doch wesentliche Verbesserungen sahen die Analysten bei den Ergebnissen der zweiten Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen nicht.

Die BaFin hat nun das Fazit gemeinsam mit den Ergebnissen einer Verbraucherbefragung veröffentlicht. Kritisch betrachtet wurde demnach bei echten Gruppenversicherungsverträgen, dass der neu geschaffene § 7d VVG unter anderem Vorgaben zu Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen macht, die offensichtlich nicht aufgenommen wurden.

Außerdem wurde auf Defizite im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung hingewiesen. Die BaFin fand zudem überwiegend keine Veränderungen bei der Provisionshöhe“.

Defizit: Widerruf von Restschuldversicherungen
Ein Untersuchungsergebnis zeigt Defizite im Zusammenhang mit dem Widerruf von Restschuldversicherungen. Verbraucher, die eine Restschuldversicherung abschließen, müssen eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut über das Widerrufsrecht belehrt werden.

Auch das Produktinformationsblatt muss erneut zur Verfügung gestellt werden. Die Verbraucher erhalten die Dokumente vielfach mit einem begleitenden Schreiben (sogenannte „Welcome-Letter“).

Die BaFin stellte fest, dass die „Welcome-Letter“ oftmals nicht verbraucherfreundlich gestaltet sind.

Die Untersuchung der Aufsicht zeigte auch die teilweise hohen Ablehnungs-Quoten der Versicherungsunternehmen auf. Die höchsten Ablehnungs-Quoten sind demnach etwa beim Risiko Arbeitslosigkeit zu finden.

Die Ablehnungs-Quoten bei den Arbeitslosigkeits-Versicherungen bewegen sich bei den echten Gruppenversicherungs-Verträgen überwiegend im Bereich von 35 Prozent bis 55 Prozent und betragen in der Spitze bei Einzelversicherungsverträgen bis zu 66 Prozent.

Keine marktweiten substanziellen Veränderungen stellte die BaFin dagegen bei den Provisionszahlungen fest. Wie bereits in der Marktuntersuchung 2017 festgestellt wurde, sind demnach die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch (teilweise mehr als 50 Prozent).

Ohne Restschuldversicherung keine Kreditzusage?
Die von der BaFin in Auftrag gegebene Verbrauchererhebung durch das Marktforschungsinstitut OmniQuest Gesellschaft für Befragungsprojekte mbH (www.omniquest.de) im Jahr 2019 mit 1.000 Befragten ergab unter anderem, dass knapp mehr als die Hälfte der Verbraucher den Eindruck hatte, ohne den Abschluss einer Restschuldversicherung entweder kein Darlehen oder nur einen Kredit mit höheren Zinsen zu erhalten.

Online ist der vollständige Bericht über die Marktuntersuchung verfügbar. (-el / www.bocquel-news.de)

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