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Rentenwirklichkeit in Deutschland

18. März 2013 - Der neueste Rentenbestandsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt, was Rentner in Deutschland aktuell von der Gesetzlichen Rentenversicherung bekommen: Im Schnitt nicht viel, aber künftige Rentner dürften davon noch träumen.

Rentenbestandsbericht Oft ist von der „reichsten Rentnergeneration aller Zeiten" die Rede, wenn es um die Einkünfte der aktuellen Rentnergeneration geht. Gerade Finanzdienstleistern wird nicht selten eingeredet, die Generation der „Silver Ager" sei besonders solvent und noch für allerlei Finanzprodukte zu haben. Zumindest, wenn es um die Einkünfte aus gesetzlichen Renten geht, scheint das etwas übertrieben.

Auch wenn Durchschnitte nichts über individuelle Renteneinkünfte besagen, so ist zumindest festzuhalten, dass Deutschlands Altersrentner im Schnitt die Werte des statistischen Eckrentners, also jenes Fabelwesens, das 45 Jahre lang durchschnittliche verdient und darauf Rentenbeiträge gezahlt hat, deutlich verfehlen. So liegt das Eck- oder Standardrentenniveau in Westdeutschland bei 1.236 Euro, in Ostdeutschland bei 1.097 Euro. Am nächsten kommen diesem Wert noch ostdeutsche Männer mit 1.077 Euro. Weniger als 20 Prozent der westdeutschen Männer mit einer Regelaltersrente erreichen Zahlbeträge oberhalb der Eckrente.

Bestandsrenten in der Gesetzlichen Rentenversicherung

am 1. Juli 2012

(Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag)

 

Rentenart

Westdeutschland

Ostdeutschland

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Erwerbsminderungsrente

748,82 Euro

675,91 Euro

645,99 Euro

690,02 Euro

Altersrente

1.008,20 Euro

506,38 Euro

1.076,71 Euro

727,24 Euro

Witwen-/Witwerrente

239,05 Euro

574,13 Euro

291,60 Euro

598,00 Euro

Waisenrente

159,59

Euro

168,07

Euro

 

Verzerrt wird das Bild bei den Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit. Denn in die Durchschnittsbeiträge gehen sowohl die Renten wegen Berufsunfähigkeit nach dem Recht bis zum 31. Dezember 2000 als auch die Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung nach der Rechtslage ab 1. Januar 2001 ein. Trotzdem: Zum Leben reichen die Erwerbsminderungs-Renten keinesfalls. Damit ist der neueste Rentenbestandsbericht (www.bmas.de/DE/Service) ein erneute Bekräftigung für die Notwendigkeit privater Vorsorge: Altervorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz. (hp / www.bocquel-news.de)

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