logo
logo

Konzepte und Kriterien

Rente vom Chef in jedem zweiten größeren Betrieb?

18. Juni 2015 - Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein bedeutender Vorsorgebaustein für die Deutschen geworden Eine neue bAV-Studie bringt es an den Tag: Inzwischen haben 54 Prozent der Mitarbeiter – vor allem in größeren Unternehmen – die Aussicht auf eine „Rente vom Chef“.

Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nimmt zu: Im Schnitt aller Unternehmen, die eine „Rente vom Chef“ anbieten, besitzen 54 Prozent der Mitarbeiter eine bAV-Absicherung. Das sind 6 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2011. In den nächsten zwölf Monaten werde sich die bAV weiter durchsetzen. Die Fachwelt rechnet mit einem weiteren Zuwachs um 7 Prozentpunkte. Diese Ergebnisse werden in einer aktuellen Studie untermauert, die von der Zurich Versicherung (www.zurich.de) beim Kölner Marktforschungsunternehmen YouGov (www.yougov.de) in Auftrag gegeben wurde. Zum Thema „Betriebliche Altersversorgung – was Arbeitgeber bewegt“ wurden 550 bAV-Verantwortliche in Unternehmen befragt. Zusätzlich nahmen 76 Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit mehr als zehn Mitarbeitern an der Befragung teil. Eine ähnliche bAV-Analyse bei Arbeitgebern wurde schon im Jahr 2011 durchgeführt.

Der Nutzen sei unbestritten, denn die bAV sei am besten zur Versorgung der Mitarbeiter geeignet, hieß es beim Großteil der Befragten. Laut Studien-Ergebnis sehen insgesamt 76 Prozent in der bAV den höchsten Effekt (2011: 82 Prozent), gefolgt von Arbeitszeitkonten (69 Prozent) und vermögenswirksamen Leistungen (63 Prozent).

Fast jeder zweite Befragte bestätigt, dass ein Auto-Enrollment mit Abwahloption (das sogenannte Opt-Out-Prinzip durch individualvertragliche Vereinbarung) ein wirksames Instrument zur Steigerung der bAV ist. Über das Auto-Enrollment würden alle Arbeitnehmer automatisch in bAV-Pensionspläne einbezogen. Wichtig sei hier aber besonders die Abwahloption für Arbeitnehmer, die nicht an der betrieblichen Altersversorgung teilnehmen möchten.

Auch eine betriebliche Berufsunfähigkeits- und Todesfallabsicherung wird von 55 Prozent der Befragten als eine wirksame Maßnahme zur Existenzsicherung der Mitarbeiter angegeben. „Die bAV ist ein bedeutender Vorsorgebaustein für die Deutschen geworden. Um diesen Vorsorgebaustein weiter zu verankern, sollten Arbeitgeber einen rechtssicheren Rahmen bekommen, um alle Arbeitnehmer in bestehende bAV-Pensionspläne automatisch einbeziehen zu können. Voraussetzung für ein solches System ist die Abwahloption für Arbeitnehmer, wenn diese nicht an der bAV teilnehmen möchten. Wie die Ergebnisse der Studie zeigen, würden auch die Arbeitgeber diese Regelung mittragen und aktiv nutzen", sagt Björn Bohnhoff (Foto: Zurich), Leiter betriebliche Altersvorsorge bei der Zurich in Deutschland. Die Niederlande und Großbritannien haben ähnliche Regelungen bereits eingeführt; hier liegt die Verbreitung der Rente vom Chef bei mehr als 95 Prozent.

Motive für das Angebot einer bAV
Die Studie „Betriebliche Altersversorgung – was Arbeitgeber bewegt“ zeigt laut Bohnhoff deutlich, dass die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern nach wie vor der wichtigste Grund für das Angebot einer Betriebsrente ist, gefolgt von dem formalen Aspekt, den Rechtsanspruch auf eine bAV zu erfüllen.

Imagegewinn und Rekrutierung neuer Mitarbeiter
Björn Bohnhoff weist aber auch darauf hin, dass jedoch sekundäre Motive wie Mitarbeiterbindung, Mitarbeitermotivation, Imagegewinn und die Gewinnung neuer Mitarbeiter immer stärker in den Vordergrund rücken. Im Vergleich zu 2011 haben demnach die letzten vier Gründe an Wichtigkeit gewonnen. Sie werden insbesondere von größeren Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern angeführt.

Kleinunternehmen mit Nachholbedarf
Im Vergleich zu 2011 ist der Anteil der Unternehmen mit bAV-Angebot laut Studie leicht auf 86 (vorher 85) Prozent gestiegen. Nachholbedarf bei dem bAV-Angebot sei insbesondere bei den Kleinunternehmen besonders hoch: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) haben gar keine bAV-Angebote für ihre Mitarbeiter. Von den Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern bieten lediglich 3 Prozent keine Betriebsrente an.

Wie bei der Befragung im Jahr 2011 sind fehlendes Mitarbeiterinteresse und zu geringe Mitarbeiterzahl auch heutzutage die Hauptgründe für den Verzicht auf ein bAV-Angebot seitens der Arbeitgeber. „Erfreulicherweise bekunden die Arbeitgeber aktives Interesse an einer Verbesserung der Situation“, sagt Björn Bohnhoff. Demnach plant immerhin jedes sechste Unternehmen (17 Prozent) ohne aktuelles bAV-Angebot, die betriebliche Altersversorgung auf Sicht einzuführen.

Je größer das Unternehmen, desto größer das bAV-Interesse
Auch diesmal gelte der Grundsatz: Je größer das Unternehmen, desto eher werden die befragten bAV-Verantwortlichen von den Mitarbeitern auf das Thema betriebliche Altersvorsorge angesprochen. In Unternehmen mit 101 bis 500 Mitarbeitern war dies den Angaben zufolge bei fast zwei Drittel der bAV-Verantwortlichen der Fall. Das Potenzial wird deutlich höher eingeschätzt: Bis zu 48 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass mehr als jeder zweite Mitarbeiter Interesse an bAV-Angeboten hat.

Monetäre Anreize haben hohen Einfluss auf die Mitarbeiterbindung
Auf die Mitarbeiterbindung haben nach Ansicht der Befragten weiterhin direkte monetäre Belohnungen wie Urlaubs-/ Weihnachtsgeld und Gehaltserhöhung den höchsten Einfluss. Dazu gehört auch der Arbeitgeberzuschuss für die bAV, der in vielen Fällen durch die Lohnnebenkosten-Ersparnis gegenfinanziert wird. Doch auch das reine bAV-Angebot hat einen Einfluss – anders als Kindergartenplätze oder Firmenhandys, die sich nach Meinung der Befragten kaum oder gar nicht auf die Loyalität der Mitarbeiter auswirken würden.

Auswirkungen der bAV auf die Unternehmen
Seit mehr als zehn Jahren sind Arbeitgeber hierzulande verpflichtet, ihren Beschäftigten auf deren Wunsch hin ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung zu unterbreiten. Wie Experten sagen, ist trotzdem mehr als jeder zweite Befragte nach wie vor der Meinung, dass Haftungsrisiken, die im Zusammenhang mit der bAV auf ein Unternehmen zukommen können, unterschätzt würden.

Im Jahr 2009 trat das Bilanzrechts-Modernisierungs-Gesetz (BilMoG) in Kraft. Es verlangt von Kapitalgesellschaften mit Pensionsrückstellungen, sie künftig realistisch zu bewerten. Den Angaben zufolge ist ein Drittel der befragten Kapitalgesellschaften von dem Gesetz betroffen. Unter den Unternehmen mit 101 bis 500 Mitarbeitern liegt der Anteil bei 42 Prozent.

BilMoG beeinflusste Maßnahmen
Zwar würden heute mehr betroffene Unternehmen negative Effekte auf Eigenkapital-Quote oder Kreditwürdigkeit beklagen als kurz nach Einführung des Gesetzes; die überwiegende Mehrheit sieht jedoch keine großen Gefahren. Nur eine Minderheit der befragten bAV-Verantwortlichen aus diesen Unternehmen gibt an, dass in Folge des BilMoG Maßnahmen getroffen wurden: beispielsweise die Ausfinanzierung oder Auslagerung der Pensionszusage. Verbesserungen sehen 57 Prozent der befragten bAV-Verantwortlichen in der Unterstützung der Anbieter mit Hilfe von bAV-Portalen. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.