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Reinigungskosten mit Graffiti-Klausel auffangen

24. November 2011 - Mit einer Zusatzklausel in der Wohngebäudeversicherung will die Zurich das finanzielle Risiko ihrer Kunden bei der Beseitigung von Graffiti-Schäden an Außenfassaden und Grundstücksmauern abfedern. Die Reinigungskosten sollen erstattet werden.

GraffitiGraffiti - für die einen ist es Kunst, doch die Mehrzahl der Betroffenen, die ungewollt Graffitis auf ihrer Hauswand vorfinden, handelt es sich um Schmierereien. Sie sind bunt und grell, verschandeln Häuserwände und kosten die Eigentümer viel Geld, um sie wieder zu beseitigen. Die Bekämpfung illegaler Schmierereien - auch als Graffiti bekannt - gestaltet sich schwierig. Die Täter können nur selten gefasst und schadenersatzpflichtig gemacht werden. Die Experten der Zurich Gruppe Deutschland (www.zurich.de) raten deshalb Hauseigentümer zu einem speziellen Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung. Mit der so genannten Graffiti-Klausel könne man sich so vor den finanziellen Folgen durch Graffitischäden absichern. Denn wirksamen Schutz vor den Sprühfarben gibt es kaum und somit bleiben betroffene Hausbesitzer meist selbst auf den zum Teil erheblichen Reinigungskosten sitzen.

Zusatzklausel bei Wohngebäudeversicherung beachten
Wer ein Haus besitzt, verfügt meist auch über eine Wohngebäudeversicherung. Darüber abgedeckt sind dann üblicherweise Feuer, Sturm/Hagel, Schäden durch Leitungswasser und weitere Elementarschäden. Graffitischäden sind in der Regel jedoch kein Grundbestandteil des Versicherungsschutzes. Erst eine explizite Graffiti-Klausel sorgt dafür, dass die Kosten, die für die Beseitigung von Graffiti-Schäden an Außenfassaden und Grundstücksmauern aufgebracht werden müssen, auch von dem Versicherer erstattet werden.

Graffitischäden sofort melden
Graffitischäden sollten unverzüglich der Polizei und dem Versicherer gemeldet werden. Besonders hilfreich ist es laut Zurich-Mitteilung, Fotos des ungewollten Kunstwerks direkt mitzuliefern oder sogar Beweise, wie zum Beispiel Spraydosen, zu sichern. Diese könnten wichtige Hinweise auf den Täter liefern. An Stellen, die zu Wiederholungstaten einladen, sollte auch über den Einsatz einer Überwachungskamera mit Bewegungsmelder und spezielle Schutzanstriche nachgedacht werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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