logo
logo

Konzepte und Kriterien

Reduction in Yield - Verbrauchertäuschung?

25. Februar 2013 - Die Reduction in Yield, der Renditeabschlag bei Lebensversicherungen, gilt manchen als Inbegriff der Transparenz. Dabei sind erhebliche Zweifel angebracht. Trotzdem wird das Konstrukt wohl Eingang in das Altersversorgungsverbesserungsgesetz finden.

Axel Kleinlein "Die Reduction in Yield ist reichlich kompliziert, deshalb lieben die Versicherer sie so sehr", behauptete Axel Kleinlein (Foto), Geschäftsführer des Bundes der Versicherten (www.bundderversicherten.de) auf der Fachtagung des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V. (www.bvvb.de) in Dresden.

Darüber, wie Kosten von Lebensversicherungen transparent und vergleichbar gemacht werden können, wird viel gestritten. Vielen Marktteilnehmern gilt die RiY als Fortschritt im Vergleich zur bisherigen Kostenverschleierung. Sie besagt, um wie viel Prozent die Rendite eines Lebensversicherungsvertrages durch die Kosten gemindert wird. Einige Versicherer, allen voran die Allianz, geben in ihren Produktinformationen neben den Kosten - wie vorgeschrieben - in Euro und Cent auch die RiY an. Ursprünglich kommt die RiY-Idee aus Großbritannien. Sie soll Lebensversicherungen besser mit Investmentprodukten vergleichbar machen, was bei der Art der britischen Lebensversicherungsprodukte dort auch einen gewissen Sinn macht.

Ungünstige Verträge trotz niedriger RiY
Kleinlein hält die RiY für eine Irreführung der Verbraucher. Denn sie führe zu falschen Annahmen beim Vergleich von Verträgen. Dabei hört sich das Prinzip vernünftig an. Die RiY drückt den Kostenabschlag auf die Rendite aus, unabhängig vom Sparbetrag und ohne Berücksichtigung der Kosten in der Rentenphase. Doch die Wirkweise ist komplex. Entscheidender Faktor ist die Laufzeit. Bei gleicher Verzinsung und identischer RiY fallen die Einbußen bei der Leistung umso höher aus, je länger der Vertrag läuft. Das hat zur Folge, dass für Verträge mit langen Laufzeiten zwar höhere Ablaufleistungen prognostiziert werden als bei Verträgen zu gleichen Konditionen mit kürzeren Laufzeiten, am Ende kann das Kapital auf dem länger laufenden Vertrag jedoch deutlich niedriger sein als bei dem kürzer laufenden. Das aber könne der Kunde auf Grund der RiY-Angabe nicht erkennen. Orientiere sich der Kunde bei Angeboten mit unterschiedlichen Laufzeiten an der niedrigsten RiY, bekomme er den ungünstigsten Vertrag, so Kleinlein.

RiY im Produktinformationsblatt
Der Streit über Sinn oder Unsinn der RiY wird bald praktische Folgen haben. Denn beim Altersvorsorgeverbesserungsgesetz, das im Moment gerade in Arbeit ist, soll die RiY nach dem Willen des Bundesministeriums der Finanzen zur zentralen Kenngröße in den Produktinformationen gemacht werden. BdV-Chef Kleinlein möchte das verhindern, ist allerdings nicht allzu optimistisch, dass das gelingt.

Warum weist man nicht einfach eine Beitragsrendite aus?, lautete die Frage der Versicherungsberater. Politisch sei das nicht gewollt, sagte Kleinlein. Im Finanzausschuss des Bundestages sei man eben auf die Kosten fixiert. Einige Versicherungsberater regten an, sich vom Versicherer die Beitragszerlegung aufschlüsseln zu lassen. Doch zu diesen Auskünften sind die Versicherer nicht verpflichtet und viele tun das mit Verweis auf das Betriebsgeheimnis auch nicht. Es sei bei neueren Tarifen auch nicht so einfach, räumte Kleinlein zur Entschuldigung der Aktuare ein. Der BdV wolle aber erreichen, dass die Versicherer wenigsten mitteilen, wie viel vom Beitrag für die Kosten draufgeht. (hp / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.