30. Januar 2012 - Nach der europäischen Mediations-Richtlinie kommt nun auch das Mediations-Gesetz sehr bald. Rechtsschutzversicherer bieten inzwischen Tarife mit Kostendeckung an, wenn ein Rechtsstreit statt vor Gericht mit Unterstützung eines Mediators gelöst wird.
„Mediation" gilt als zeitgemäßes Verfahren zur Konfliktlösung ohne Gerichtverfahren. Alltäglicher wird diese außergerichtliche Schlichtung mit der europäische Mediations-Richtlinie, mit der allen EU-Staaten noch eine Frist bis zum 21. Mai 2011 gesetzt wird, um bestimmte Mindestvorgaben für die Mediation in nationales Recht umzusetzen. Weil man sich bei den Beratungen im deutschen Bundestag über den Gesetzesentwurf der Regierung uneins war, klappt es mit der Umsetzung hierzulande allerdings nicht fristgerecht. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde dann im Bundestag doch noch Einigkeit erzielt. Die Abgeordneten beschlossen das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung". Mit dem neuen Gesetz sollen Verfahren der außergerichtlichen Einigung in Deutschland zum ersten Mal auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Rechtsschutzexperten der Arag SE (www.arag.de) sagen, was es damit auf sich hat.
Das neue Gesetz soll zum einen den Parteien helfen, ihre Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen, zum anderen soll es Gerichtsverfahren vermeiden und so die Justiz entlasten.
Außergerichtliche Mediation
Kernstück des Gesetzes ist das Mediations-Gesetz (MediationsG). Es definiert unter anderem, was „Mediation" und was ein „Mediator" ist und beschreibt dessen wesentliche Aufgaben. Daneben wird die Bezeichnung des „zertifizierten Mediatiors" eingeführt: Als „zertifizierter Mediator" darf sich künftig bezeichnen, wer eine geeignete Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat. Wie diese Ausbildung auszusehen hat, wird das Bundesjustizministerium (www.bmj.de) bestimmen, das im Gesetz ermächtigt wird, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Außerdem regelt das MediationsG die grundlegende Verschwiegenheitspflicht des Mediators, für die nämlich Ausnahmen gelten, so etwa wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist.
Güterichter zwischen richterlicher Streitschlichtung und außergerichtlicher Mediation
Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, sieht das jetzt beschlossene Gesetz neben der Mediation außerhalb des Gerichts keine gerichtsinterne Mediation mehr vor. Stattdessen wurden die bislang praktizierten unterschiedlichen Modelle der gerichtsinternen Mediation in ein erweitertes Modell des so genannten Güterichters überführt. Das soll für eine klare Grenzziehung zwischen richterlicher Streitschlichtung und außergerichtlicher Mediation sorgen.
Mediation - erfolgreich auch ohne Gesetz?
Die Arag hat die Vorteile der Mediation längst erkannt - bereits seit 2010 enthalten alle Rechtsschutz-Produkte des Versicherungsunternehmens die Möglichkeit zur Mediation bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Im Jahr 2011 wurden bereits zahlreiche Rechtsstreitigkeiten in die Mediation zur außergerichtlichen Einigung vermittelt und die Kosten übernommen. (eb / www.bocquel-news.de)
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