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Konzepte und Kriterien

Provisionsverbot wie in Großbritannien und Kanada

17. Juli 2017 - Neuer säuerlicher Beigeschmack um den Zankapfel Provisionsverbot: die vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Provisionsverbot in Deutschland – genau wie es die kanadische Finanzaufsicht erwägt. Bei Finanzberatung soll das Honorar des Kunden die Provision der Assekuranz ablösen.

Der immer währende Zankapfel: Keine Provision mehr für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen, sondern Honorar vom Kunden? Im Vertrieb, Maklern und Vermittlern – eigentlich allen Finanzdienstleistern brennt die Frage um ein Provisionsverbot auf den Nägeln. Jetzt geht der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) mit seiner Forderung zum Provisionsverbot massiv an die Öffentlichkeit.

Die Form der Honorarvergütung sollte in der EU ursprünglich in den nächsten drei Jahren als gesetzt gelten. Bereits im Oktober 2015 hatte das Bundesfinanzministerium einen Entwurf zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 („Finanzmarktnovellierungsgesetz“) vorgelegt. Dieses Gesetz ist für die Regulierung der Finanzberatung essentiell.

Missstände im Finanzvertrieb
Um Missstände im Finanzvertrieb zu beheben, fordert der vzbv nun erneut, das Gesetz für die Einführung eines Verbots von Provisionen zu nutzen. Großbritannien hatte bereits 2013 mit einem Provisionsverbot vorgelegt. Laut Bericht hat sich die Anlageberatung seitdem verbessert. So fordert der vzbv, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten – und verweist in diesem Zusammenhang auch auf diesbezügliche Aktivitäten der Finanzaufsicht in Kanada.

„Schlechte Finanzberatung ist weltweit ein Ärgernis“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Ein Verbot von Provisionen kann Abhilfe schaffen und setzt sich als Lösung zunehmend durch. Das zeigt sich nach Großbritannien nun an der Diskussion in Kanada. Deutschland hat massive Probleme mit der Qualität der Finanzanlageberatung. Nicht zuletzt die private Altersvorsorge von Verbrauchern leidet darunter“, so Mohn. Deshalb fordere der vzbv, Provisionen bis zum Jahr 2023 vollständig zu verbieten. Eine Übergangszeit von fünf Jahren soll sicherstellen, dass sich Kreditinstitute auf die Änderungen einstellen können.

Die Finanzmarkt-Spezialistin Mohn resümiert, dass sich die meisten Berater in Deutschland über Provisionen finanzieren. Kunden zahlen die Kosten der Beratung dabei indirekt über höhere Produktkosten. Bei unabhängiger Beratung zahlen Kunden hingegen ein Honorar an den Berater. Dafür würden die Produktkosten im Falle eines Abschlusses geringer ausfallen. „Die Provisionsberatung erscheint Verbrauchern kostenfrei, was sie allerdings keineswegs ist. Für den Übergang zur honorarbasierten Beratung könnten die klugen Vergütungsmodelle von Ländern, in denen Provisionen heute schon verboten sind, als Vorlage dienen“, so Mohn.

Noch vor der Bundestagswahl Forderung an die Politik
Und weil am 24. September 2017 Bundestagswahl ist, fordert der vzbv jetzt von den politischen Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. So umfasst eine Kernforderung des vzbv das Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung und bei Finanzvergleichsportalen. (-el / www.bocquel-news.de)

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