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Konzepte und Kriterien

Privathaftpflicht ohne Ärger im Schadenfall

15. April 2013 - Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt, denn sie kann die Existenz retten. Umso schlimmer, wenn bei Schadenersatzansprüchen wegen schuldhaften Handelns die Deckung des Versicherers plötzlich teure Lücken aufweist.

Privathaftpflicht ist nicht gleich Privathaftpflicht (PHV). Deshalb hat das Analysehaus Morgen & Morgen Group GmbH (www.morgenundmorgen.de) Haftpflichtversicherungen auf wichtige Leistungseinschlüsse gecheckt. Vor allem für Vermittler sei es wichtig, bereits im Vorfeld der Beratung Lücken zu erkennen, sie den Kunden zu erläutern und sie gegebenenfalls auf dessen Wunsch zu schließen. Als wichtige Leistungseinschlüssen nennt Morgen & Morgen:

  • Die Mitversicherung von Kindern unter sieben Jahren, die rechtlich als deliktunfähig gelten.
  • Die Versicherung von Schäden, die bei Gefälligkeitshandlungen entstanden sind, z.B. wenn private Umzugshelfer bei Freunden helfen und Unzugsgut zu Schaden kommt.
  • Den Einschluss von Be- und Entladeschäden, vor allem bei Beschädigungen fremder Pkw durch Einkaufswagen.

„Die Beratung hinsichtlich der Leistungseinschlüsse ist ... für die langfristige Kundenzufriedenheit sehr wichtig. In unserem Vergleichsprogramm hat der Makler alle Leistungen im kompletten Marktvergleich", urteilt Morgen & Morgen-Geschäftsführer Stephan Schinnenburg. 

Privathaftpflichtversicherungen mit Einschluss der oben genannten Leistungen 
Privathaftpflichtversicherung

Auch die Stiftung Warentest hatte in ihrer jüngsten Untersuchung von PHV auf das Problem der lückenhaften Deckungen hingewiesen (Zeitschrift Finanztest 9/2012). Die Warentester kamen zu folgenden Kriterien, die in sehr guten und guten Policen nicht fehlen sollten:

  • Deckung von Allmählichkeitsschäden;
  • Deckung von Schäden an fremden Computern;
  • Übernahme von Schäden durch häusliche Abwässer bis zur Versicherungssumme (mindestens drei Millionen Euro);
  • Schutz beim Hüten fremder Hunde und Pferde;
  • Mitversicherung von Schäden durch gewässergefährdende Substanzen;
  • Versicherung von Mietsachschäden;
  • Schutz im Ausland;
  • Vorsorgeversicherung für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen.

Vermittler sollten alte Verträge beim Kunden auf Leistungsaus- und -einschlüsse auf jeden Fall kontrollieren. (hp / www.bocquel-news.de)

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