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Pflegeversicherung braucht mehr Kapitaldeckung

11. Mai 2015 - Bis zum Jahr 2060 könnten die Beiträge in der Pflegeversicherung auf 5,5 Prozent steigen, besagt eine Studie der privaten Krankenversicherer. Nötig ist mehr Kapitaldeckung. Der Pflegevorsorgefonds geht nach Meinung der Experten in die richtige Richtung, werde aber nicht reichen.

Eine positive Arbeitsmarktsituation sowie demografische Veränderungen auf der Beitragsseite sorgen dafür, dass das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Pflegeversicherung noch im Lot ist. Die zahlenmäßige schwache Kriegsgeneration erreichte das Rentenalter, das wirkt sich positiv aus. Der Anstieg der Leistungsempfänger aus der Pflegeversicherung steigt jedoch an. Die Finanzierungsbasis des Umlagesystems erodiert. Die Pflegekosten steigen, Leistungen werden dynamisiert. Das alles wird, so das Ergebnis der Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (www.wip-pkv.de), dazu führen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversi-cherung bis zum Jahr 2016 auf 5,5 Prozent ansteigen (siehe nebenstehende Grafik - zum Vergrößern bitte anklicken).

Die steigenden Beitragssätze treffen die jüngeren Jahrgänge unverhältnismäßig stark und führen zu einer ausgeprägten Ungerechtigkeit in der Belastung der Generationen, so das WIP.  Die heute Erwerbstätigen finanzieren die heute Pflegebedürftigen – ohne sicher sein zu können, dass auch sie selbst in Zukunft versorgt werden. Insgesamt zeige sich in der Pflegeversicherung eine wachsende Umverteilung von Jüngeren hin zu Älteren. Dieser Umverteilungsstrom habe sich bereits in der Vergangenheit verstärkt und wird weiter zunehmen.

Pflegevorsorgefonds reicht nicht aus
Um den Problemen nachhaltig zu begegnen, ist mehr Kapitaldeckung notwendig, so das WIP. Der 2015 eingeführte Pflegevorsorgefonds sei vor diesem Hintergrund zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber bei weitem nicht aus. Die Analyse weist nach: Die Ausgestaltung des Pflegevorsorgefonds ist nicht zielgenau und er ist auch nicht ausreichend vor dem Zugriff der Politik geschützt. Die Notwendigkeit, das Pflegerisiko in größerem Maße kapitalgedeckt abzusichern, bleibe damit bestehen und verstärke sich sogar.

Bekanntlich wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz zu Jahresbeginn der Pflegevorsorgefonds eingeführt, in den 0,1 Prozent des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung fließen.  Damit soll bis zum Jahr 2035 Kapital angespart werden, das danach zur Beitragsstabilisierung eingesetzt werden kann. (hp / www.bocquel-news.de)

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