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Pflegekosten hierzulande steigen weiter rapide an

29. September 2020 - Immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig. Im Vergleich zum Jahr 2020.wird sich die Zahl der Beeinträchtigten bis zum Jahr 2030 mehr als verdoppeln. Die daraus resultierende Kosten-Explosion kann nur teilweise von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden.

Ohne private Pflegeversicherung wird es schwer die entstehenden Kosten zu decken. Betroffene und ihre Angehörigen bleiben meist auf einem Eigenanteil von mehr als 50 Prozent sitzen.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland (www.yougov.de) im Auftrag der VGH Versicherungen (www.vgh.de) und anderer öffentlicher Versicherer besitzen allerdings weniger als 30 Prozent der Deutschen eine zusätzliche private Pflegeversicherung, um diese Lücke zu schließen.

Ohne private Pflegeversicherung geht es nicht
Immer mehr Pflegebedürftige möchten nicht in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung, sondern in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Ob von den eigenen Angehörigen oder von ambulanten Pflegekräften: Die Pflegekosten sind sehr hoch und können meist nicht allein von den Betroffenen getragen werden. Auch ein Pflegeplatz in einer professionellen Einrichtung kostet viel: im Schnitt mehr als 2.000 Euro pro Monat. VGH-Experte Gerd Langer empfiehlt deshalb, über eine Pflegezusatzversicherung - oft auch private Pflegeversicherung genannt - nachzudenken, die im Fall der Fälle einen Teil der Kosten übernimmt.

Individuelle Lösungen je nach Lebenssituationen
Wer vorsorgen will, hat die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten der privaten Pflegeversicherung. Die Pflegetagegeld-Versicherung garantiert ein vorab festgelegtes Tagegeld, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Die Produkte der Krankenversicherungsgruppe der VGH sehen zudem eine freie Wahl der Höhe des Betrages für jeden einzelnen Pflegegrad vor, so dass eine Anpassung an die individuelle Lebenssituation und den Lebensstandard der Versicherten möglich ist.

Eine günstige Alternative ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr, benannt nach Daniel Bahr, der bei Einführung der subventionierten Pflegezusatzversicherung Bundesgesundheitsminister war. Auch bei dieser Art der Versicherung erhält der Pflegebedürftige monatlich ein vereinbartes Tagegeld (100 Prozent in Pflegegrad 5, 40 Prozent in Pflegegrad 4, 30 Prozent in Pflegegrad 3, 20 Prozent in Pflegegrad 2, 10 Prozent in Pflegegrad 1). Vom Staat wird diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von monatlich 15 Euro gefördert.

Patientenverfügung sorgt für selbstbestimmte Entscheidungen
Nicht nur die finanzielle Vorsorge ist wichtig. "Wenn es Ihnen ein Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich unmöglich macht zu bestimmen, was mit Ihnen passiert oder wie Ihre Pflege organisiert wird, haben Sie diese Entscheidungen im Idealfall bereits im Vorhinein getroffen", sagt Gerd Langer von den VGH Versicherungen. Das geht mit Hilfe einer Patientenverfügung. Sie sollte unabhängig vom Alter stets aktuell sein, da sie im Zweifelsfall regelt, wer die Verantwortung im Interesse des zu Pflegenden übernimmt. Eine solche Verfügung besitzt laut der YouGov-Umfrage jedoch nur knapp jeder siebte Befragte im Alter zwischen 18 und 44 Jahren, im Alter zwischen 45 und 54 Jahren jeder vierte und ab 55 Jahren knapp jeder zweite Befragte.  (-ver / www.bocquel-news.de)

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