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"Pflege-Bahr"-Tarife starten schleppend durch

28. März 2013 - Rund 10.000 Abschlüsse mit Tarifen der neuen förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen sollen seit Einführung des sogenannten „Pflege-Bahrs" im Januar 2013 getätigt worden sein. Ähnlich wie zehn Jahre zuvor bei der Riester-Rente verlaufe der Start schleppend.

1A-Verbraucherprotal Seit Januar 2013 gibt es die staatlich geförderten privaten Pflege-Zusatzversicherungen - im Volksmund "Pflege-Bahr" genannt. Bisher haben 18 Versicherer entsprechende Tarife aufgelegt. Hier den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht, anders wenn man online auf www.pflegeversicherung.net/pflege-bahr klickt. Dort gelangt man auf das neue Internet-Portal „Pflegeversicherung.net", auf dem eine Liste der verfügbaren staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherungen sowie ihre Leistungen und Besonderheiten aufgerufen werden können. Dabei handelt es sich um förderfähige Tarife, die mit fünf Euro monatlich vom Staat bezuschusst werden.

Die privaten Krankenversicherer verzeichnen bei den „Pflege-Bahr-Tarifen" einen ähnlich schwerfälligen Start, wie vor zehn Jahren bei den sogenannten Riester-Renten Zehn Wochen nach ihrem Markteintritt wurden erst 10.000 Abschlüsse bei den neuen staatlich geförderten, privaten Pflege-Zusatzversicherung registriert ("Pflegeversicherung mit Einnahmeüberschuss 2012").

Bei den Anbietern war die Barmenia (www.barmenia.de) die erste Gesellschaft, die bereits Mitte Dezember 2012 den ersten Tarif zum Pflege-Bahr vorstellte. Auch die Huk-Coburg (www.huk.de) wartete zum Jahreswechsel mit einem „Pflege-Bahr"-Tarif auf. Es hat den Anschein, als ob die Mehrzahl der Versicherer zunächst noch abwarten, wie die kommenden Tarife ihrer Konkurrenten aussehen; denn weitere Unternehmen haben entsprechende Tarife bereits angekündigt.

Neues Gemeinschafts-Produkt
Mit dem Tarif „FörderPflege" als gemeinsames Produkt gehen die VPV (www.vpv.de) und die Deutsche Familienversicherung (www.dfv.ag) jetzt in den Markt. Zusammen mit dem Ergänzungs-Tarif „VPV FörderPflege+" können dessen Leistungen noch deutlich erweitert werden. „Wir leisten dann ohne Wartezeit und unabhängig vom Ort der Pflege und gewähren zudem im Pflegefall vollständige Beitragsfreiheit. Das gilt übrigens auch bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit", sagt VPV Vertriebsvorstand Lars Georg Volkmann. Interessant sei etwa, dass für den Teil der „VPV FörderPflege+" eine Verdoppelung der Leistung bei Demenz vereinbart werden könne. „Obwohl der Bedarf da ist, haben derzeit noch erstaunlich wenig Deutsche eine private Pflegeversicherung abgeschlossen", resümiert Volkmann.

Die meisten der bisher 18 bekannten Pflege-Bahr-Anbieter geben bis jetzt keine tatsächlichen Abschlusszahlen bekannt. Barmenia-Chef Josef Beutelmann sprach in diesem Zusammenhang Anfang Februar von circa 1.400 Abschlüssen. Die DKV (www.dkv.de) in der Ergo Versicherungsgruppe (www.ergo.de) hat eigenen Angaben bereits 6.000 Abschlüsse getätigt.

Mit ähnlichen Zahlen könne man beim Marktführer Debeka (www.debeka.de) rechnen, sagen Insider. Die Private Krankenversicherung der Allianz Deutschland AG (www.allianzdeutschland.de), die seit Ende Januar einen Tarif zum Pflege-Bahr in ihrem Produktportfolio hat, gibt keine genauen Abschlusszahlen bekannt. Hier vermuten die Marktkenner, dass die 10.000er-Marke bereits überschritten sei.

100 Millionen Euro für die Förderung bereitgestellt
Aus Regierungskreisen verlautet, dass Bundesgesundheitsministerium und Finanzministerium für dieses Jahr zunächst 100 Millionen Euro für die Förderung bereitstellen. Das würde ausreichen, um knapp 1,7 Millionen Pflege-Bahr-Policen zu fördern, heißt es. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat inzwischen angekündigt, dass - sollte die Fördersumme nicht auereichen - notfalls die Gelder aufgestockt werden können.

Unterschiede in der Leistungshöhe
Nachdem nun einige Versicherer Tarife zum Pflege-Bahr führen, lassen sich laut Mitteilung des Verbraucherportals 1A.net Tendenzen erkennen, wie es mit den Leistungen aussieht. In den meisten Tarifen wird demnach in der Pflegestufe III der Mindestsatz von 600 Euro monatlich geleistet. Jedoch würde sich die Staffelung der Leistungszahlung nach Pflegestufen teils kräftig unterscheiden. Der Gesetzgeber gibt den Angaben zufolge hier 30 Prozent in Pflegestufe II, 20 Prozent in Pflegestufe I und 10 Prozent bei eingeschränkter Alltagskompetenz vor.

Es sei jedoch zu beobachten, dass einige Anbieter ihre Leistungen jedoch anders staffeln, so beispielsweise die LVM (www.lvm.de). Die LVM staffelt nämlich nach 60, 30 und 20 Prozent. 100 Prozent gibt es hier jeweils in der Pflegestufe III. Des Weiteren würde bei den meisten Versicherern die gesetzliche Wartezeit von fünf Jahren bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit entfallen oder gänzlich aufgehoben, wenn es zu einer Kombination mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung beim gleichen Anbieter kommt.

Seit 2012 ist das Verbraucherportal breiter aufgestellt
Das 1A Verbraucherportal versteht sich eigenen Angaben zufolge als unabhängige Informations-Plattform für die Bereiche Versicherungen, Vorsorge und Gesundheit. Von 2003 bis 2011 setzten sich die Portal-Betreiber unter dem Namen „1A Krankenversicherung" intensiv mit allen Themen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen auseinander. 2012 wurde das Verbraucherportal thematisch breiter aufgestellt - beispielsweise um den Bereich „Pflege-Bahr.

Weil die obligatorische staatliche Pflegepflichtversicherung nur als Teilversicherung konzipiert ist, wurde in vielen Fällen bereits deutlich, dass Pflegebedürftige heutzutage meist einen Großteil der Pflegekosten selbst tragen müssen, wenn keine private Pflege-Zusatzversicherung besteht. Technisch gesehen handelt es sich laut Verbraucherportal beim Pflege-Bahr um private Pflege-Tagegeldversicherungen, die an bestimmte Auflagen gebunden sind.

Kontrahierungszwang: Jeder muss aufgenommen werden
Novum der Pflege-Bahr-Tarife ist den Angaben zufolge, dass auch Menschen mit Vorerkrankungen und chronisch Kranken aufgenommen werden (Kontrahierungszwang). Außerdem ist keine Altersgrenze für den Beginn des Vertrages vorgesehen. Deshalb würde der Pflege-Bahr für viele Menschen, die in bisherigen Zusatz-Tarifen abgelehnt wurden, jetzt die Möglichkeit bestehen, die Pflegelücke ein Stück weit zu schließen.

Doch der Kontrahierungszwang bringe auch Nachteile mit sich; denn im Gegenzug, dass auch ältere und kranke Personen mit einem statistisch höheren Pflegerisiko aufgenommen werden können, sind die Leistungen generell begrenzt. „Nur so sind die Tarife kalkulatorisch überhaupt tragbar", heißt es beim 1A Verbraucherportal.

Für Gesunde sind herkömmliche Pflege-Tagegeld-Tarife oft besser
Im Umkehrschluss würde das aber auch bedeuten, dass für gesunde Personen herkömmliche Pflege-Tagegeldversicherungen ohne Förderung oft besser geeignet seien, das Pflegerisiko effektiv abzusichern. Hier würde es auf jeden Fall lohnen, Pflege-Bahr-Tarife und zuvor bekannte Pflege-Zusatzversicherungen eingehend miteinander zu vergleichen. „Wer trotzdem die staatliche Förderung nutzen möchte, sollte eine Kombination aus Pflege-Bahr und weiterer Pflege-Zusatzversicherung in Betracht ziehen", heißt es bei den Betreibern des Verbraucherportals.

Ein spezielles Informationsangebot
Über www.Pflegeversicherung.net wird nun den Angaben zufolge ein spezielles Informationsangebot des 1A Verbraucherportal (www.1a.net) gewährt, das für Endverbraucher Hintergründe und Wissenswertes rund um die Pflege in Deutschland bietet. Dazu würden neben Regelungen zur Pflegeversicherung auch Erklärungen zum Antrags-Prozedere und zum Umfang für Pflegeleistungen sowie ausführliche Informationen zur Pflegebedürftigkeit gehören. (eb / www.bocquel-news.de)

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