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PSVaG setzt Beitragssatz 2022 auf 1,8 Promille fest

18. November 2022 - Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat den Beitragssatz für 2022 auf 1,8 (Vorjahr 0,6) Promille festgesetzt. Wegen der gemeldeten Beitragsbemessungsgrundlage von 373 Milliarden Euro liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rund 653 (im Vorjahr 217) Millionen  Euro.

 

Im Juni 2022 bewegten sich die Anzahl der vom PSVaG gesicherten Schäden sowie das dazugehörige Schadenvolumen in etwa auf dem Vorjahresniveau. Aufgrund des schwierigen Kapitalmarktumfeldes sowie geringerer entlastender Effekte (insbesondere einer geringeren Rückstellung für Beitragsrückerstattung) hatte der PSVaG (www.psvag.de/) Ende des ersten Halbjahres einen Beitragssatz für 2022 über dem Vorjahreswert (0,6 Promille), aber unter dem langjährigen Mittel (2,7 Promille) erwartet. Diese Entwicklungen haben sich im zweiten Halbjahr weiterverfestigt.

Aufgrund des Beitragssatzes von 1,8 Promille und der gemeldeten Beitragsbemessungsgrundlage von 373 Milliarden Euro liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rund 653 (im Vorjahr 217) Millionen Euro.

Für Zusagen über Pensionskassen ist in diesem Jahr neben dem oben genannten Beitrag in Höhe von 1,8 Promille ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 Promille zu entrichten. In Höhe des zusätzlichen Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds vorgenommen.

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz. In diesem ist das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben. Der PSVaG hat rund 101.200 Mitglieder. (-el / www.bocquel-news.de)

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