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Konzepte und Kriterien

PSVaG: Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille

11. November 2021 - Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Dies ist der niedrigste Beitragssatz seit 2016. Die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft bietet gesetzlichen Schutz für die bAV, wenn ein Arbeitgeber in die Pleite rutscht.

Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (www.psvag.de/) mitgeteilt, dass sich ein Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille abzeichnet. Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst. Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.

Beitragssatz 2021
Der Aufsichtsrat des PSVaG hat in seiner Sitzung vom Dienstag dem vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz für 2021 zugestimmt. Der Beitragssatz für 2021 beträgt danach 0,6 Promille. Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassen-Zusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene Beitrag 3,0 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen.

Ein Vorschuss für 2022 werde derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses soll erst im ersten Halbjahr 2022 getroffen werden.  

Aufgrund des Beitragssatzes von 0,6 Promille und der gemeldeten Gesamt-Beitragsbemessungsgrundlage von 361 Milliarden Euro liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rund 217 Millionen Euro (im Vorjahr 1.487 Millionen Euro).

Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beläuft sich der gemäß § 30 BetrAVG festgesetzte Beitrag auf 3,0 Promille der jeweils auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen. In Höhe dieses Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds für die neu hinzukommenden Pensionskassenzusagen vorgenommen.

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Der PSVaG hat rund 98.100 Mitglieder. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz. Darin ist das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben. Der für die Höhe des jährlichen Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung, die maßgeblich durch das Insolvenzgeschehen eines Jahres beeinflusst wird. (-el / www.bocquel-news.de)

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