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Konzepte und Kriterien

PKV-Verband warnt vor der Masche der 'Cold-Calls'

20. April 2017 - Mit unerwünschten Werbe-Anrufen - angeblich im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung - werden derzeit Privatversicherte gestört. Ihnen wird suggeriert, dass eine drastische Steigerung ihres Tarifbeitrags anstehe. Der PKV-Verband schlage ihnen den Wechsel in einen anderen Tarif vor.

Der PKV-Verband (www.pkv.de) warnt vor unzulässigen Werbe-Anrufen. In der letzten Zeit häufen sich Anrufe bei privat Krankenversicherten, die angeblich im Auftrag des PKV Preiserhöhungen ankündigen und daher einen Tarifwechsel vermitteln wollen. „Dies ist eine bewusste Täuschung“, sagt ein PKV-Sprecher. Demnach führen Mitarbeiter des PKV-Verbandes selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche.

Als neutraler Dachverband der Branche dürfe der Verband schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht als Makler tätig werden, heißt es in der PKV-Begründung. Solche unlauteren Werbemethoden würden die Verbraucher in die Irre führen. Außerdem schädigt das den guten Ruf der Branche. Der PKV-Verband wird deshalb gegebenenfalls die zuständigen Datenschutzbehörden einschalten.

Strafantrag bei der Polizei stellen
Die so genannten ‚Cold Calls‘ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). „Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen“, sagt der PKV-Sprecher weiter.

Den Angaben zufolge sind ebenfalls bei der Bundesnetzagentur Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zu finden.

Jederzeit Tarifwechsel und Tarifbeitrag optimieren
Der PKV teilt zudem mit, dass Privatversicherte, die ihren Tarifbeitrag optimieren möchten, übrigens jederzeit das Recht haben, in andere Tarife ihres Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar kostenlos und unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellung. Online unter www.pkv.de/verband/tarifwechsel-leitlinien-pkv werde deutlich, dass der Großteil des Marktes in der Unterstützung der Versicherten bei einem solchen internen Wechsel sogar freiwillig über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. (-el / www.bocquel-news.de)

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