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Online-Beihilferatgeber lässt keine Fragen offen

15. Dezember 2014 - Ein neuer Online-Ratgeber soll für mehr Durchblick im Regelungs-Dschungel der Beamten-Beihilfe und Heilfürsorge sorgen. Entwickelt und herausgegeben hat die Continentale Krankenversicherung a.G. im Portal eine übersichtliche Informationssammlung erstellt.

Dr. Christoph Helmich Ein neuer Online-Ratgeber mit der Website www.Beihilferatgeber.de sorgt ab sofort für Durchblick im Regelungs-Dschungel der Beamten-Beihilfe und Heilfürsorge. Die Continentale Krankenversicherung a.G. (www.continentale.de), die sich selbst serviceorientiert nennt, hat als privater Krankenversicherer den Online-Ratgeber auf den Weg gebracht. „Aus dem Zusammenspiel von Beihilfe und Restkosten-Versicherung ergeben sich viele Fragen für die Beamten. (...) Wir möchten (...) allen Beamten - und hier insbesondere den Anwärtern und Einsteigern - Rat und Unterstützung bieten", sagt Dr. Christoph Helmich (Foto: Continentale), Vorstandsmitglied der Continentale Krankenversicherung a.G., die den Beihilferatgeber verantwortet.

Ausgangpunkt war den Angaben zufolge die Überlegung, dass sich der Staat an den Krankheitskosten seiner Beamten beteiligt. Zu diesem Zweck gewährt er ihnen eine Beihilfe. Doch letztlich wisse kaum einer genau, was ihm und seinen Angehörigen zustehe - aufgrund unterschiedlicher Regelungen im Bund und in den Ländern sowie einer Vielzahl von Ausnahmen. Das soll nun mit dem Portal www.Beihilferatgeber.de anders werden. Als besonderes Highlight wird herausgestellt, dass sich selbst anhand einiger Angaben ein persönlicher Ratgeber erzeugen lasse - vollständig abgestimmt auf den individuellen Einzelfall.

Gut gegliedert bekommt man beim Klick auf die fünf Buttons „Beihilfe für Heilfürsorge", „Wer bekommt Beihilfe", „Was wird bezahlt?", „Wo gilt was?" und „Wie bekomme ich Geld?" auf fast alle Fragen erschöpfende Antwort. Den Angaben zufolge findet man auf dem Beihilfeportal auch Infos zu Zahnarzt- und Heilpraktiker-Behandlungen oder Heil- und Hilfsmittel. Jeder Leistungsbereich werde auf Beihilfefähigkeit eingehend beleuchtet, heißt es. Christoph Helmich: „Gesondert in den Blick genommen werden Personengruppen wie Beamtenanwärter, Referendare oder beihilfeberechtigte Angehörige."

Des Weiteren bilden demnach eigenen Schwerpunkt konkrete Übersichten zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Auch die rechtlichen Grundlagen und die Beihilfesätze würden nicht zu kurz kommen, ebenso das mitunter komplexe Verfahren der Antragstellung.

Wer wissen möchte, was die Beihilfe in seinem Fall genau leistet, für den steht laut Continentale-Angaben mit dem Beihilfe-Rechner ein einzigartiges Online-Tool bereit: Auf Grundlage zentraler Beihilfe-relevanter Angaben soll der Beihilfe-Rechner einen individuellen Ratgeber in PDF-Format generieren. Dieses Dokument soll alle wichtigen Informationen für den konkreten Einzelfall enthalten und dem Informationssuchenden viel Zeit sparen. Der Ersteller könne es herunterladen und als persönlichen Beihilfe-Ratgeber speichern, heißt es.

Als Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit gegen Übernahmen gefeit
Die Continentale Krankenversicherung a.G. als Dach des Verbunds versteht sich nicht als Konzern im üblichen Sinne. Vielmehr funktioniere sie als „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit". Dieses Grundverständnis bestimme das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft Continentale Krankenversicherung a.G., im Jahr 1926 gegründet. Wegen der Rechtsform des VVaG ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen. Mit 3,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen gehört der Continentale Versicherungsverbund zu den großen deutschen Versicherern. (-el / www.bocquel-news.de

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