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Konzepte und Kriterien

Ombudsstelle für Investmentfonds: 200 Fälle

8. Oktober 2012 - Der erste Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds liegt vor. Im Berichtszeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2011 gingen 93 schriftliche Beschwerden ein. Insgesamt belaufen sich alle Beschwerden bis heute auf über 200 Eingaben.

Die Ombudsstelle für Investmentfonds (www.ombudsstelle-investmentfonds.de) hat ihren ersten Tätigkeitsbericht für die letzten vier Monate des Jahres 2011 seit der Gründung am 1. September vorigen Jahres vorgelegt. Im Berichtszeitraum verzeichneten die beiden gewählten Ombudsleute, Dr. h.c. Gerd Nobbe (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.), und sein Vertreter, Wolfgang Arenhövel (Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen a.D.), insgesamt 93 schriftliche Eingaben. In einigen Fällen konnten sie für Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften sorgen.

Die schriftlichen Eingaben durchlaufen etliche Stellen bis zum endgültigen Schlichtungsvorschlag.

Grafik Verfahrensablauf BVI

Der Ombudsmann für Investmentfonds arbeitet wie ein Richter unabhängig und neutral und spricht Empfehlungen zur Beilegung investmentrechtlicher Verbraucherrechtsstreitigkeiten aus. Ein Novum ist, dass er sich - anders als übrige Schlichtungsstellen - auch mit Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung befasst. Allerdings ist dem Ombudsmann und dem Büro der Ombudsstelle eine Rechtsberatung nicht gestattet.

Bei den 93 Eingaben aus dem Rumpfgeschäftsjahr 2011 ging es unter anderem um Probleme von Verbrauchern, die überwiegend die Geldanlage in offene Immobilienfonds betrafen. Einige der Fonds mussten den Angaben zufolge im Zuge der Finanzmarktkrise 2008/2009 die Rücknahme von Fondsanteilen stoppen beziehungsweise ihre Auflösung erklären. „Der Gesetzgeber hat hierauf bereits reagiert und ab 2013 Halte- und Kündigungsfristen bei offenen Immobilienfonds eingeführt", heißt es bei der Ombudsstelle. Insgesamt wurden seit ihrer Gründung bis heute über 200 Eingaben verzeichnet.

Die Ombudsstelle kümmert sich seit dem 1. September 2011 um Verbraucherrechtsstreitigkeiten zu offenen Investmentfonds und weiteren Geschäftstätigkeiten von Fondsgesellschaften - beispielsweise Depotführung, Riester-Verträge ("BVI eröffnet Ombudsstelle für Investmentfonds"). Als Mitglied des europäischen Schlichtungsstellennetzwerks FIN-NET erfüllt sie eigenen Angaben zufolge die Qualitätsstandards der Europäischen Kommission an die außergerichtliche Verbraucherstreitschlichtung. Das Verfahren der Ombudsstelle wird mittlerweile von nahezu sämtlichen Fondsgesellschaften des BVI genutzt.

Als jüngstes Mitglied wurde vor kurzem die Luxemburger LRI Invest S.A. in ihrer Funktion als EU-Verwaltungsgesellschaft für einen deutschen Publikumsfonds aufgenommen.

Thomas RichterZu den Fällen, die bei der Ombudsstelle eingehen, gehören häufige Vorkommnisse, in denen es noch keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sowie Fragen zu Klauseln in Verkaufsprospekten oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Streitschlichtung und bekräftigt die Bereitschaft der teilnehmenden Fondsgesellschaften den Verbraucherschutz aktiv zu stärken. Es stellt aber auch eine hohe Verantwortung für den Ombudsmann dar", sagt Thomas Richter (Foto), Hauptgeschäftsführer des BVI (www.bvi.de). „Die Arbeit des Ombudsmanns kann aus rechtsstaatlichen Gründen hier jedoch nur Empfehlungs-Charakter haben. Ein bindender Schlichterspruch würde in solchen Fällen den ordentlichen Rechtsweg auf unzulässige Weise beschneiden."

Der erste Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle, der unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de abrufbar ist, gibt neben statistischen und thematischen Darstellungen zum Schlichtungsaufkommen im Jahr 2011 auch Einblicke in das Wesen und die Reichweite der investmentrechtlichen Streitschlichtung.

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