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Konzepte und Kriterien

Ombudsmann Beschwerden nehmen 2021 leicht zu

9. Februar 2022 - Die unabhängige Schlichtungsstelle für Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und privaten Krankenversicherung registrierte im Jahr 2021 einen leichten Anstieg der Beschwerden, als im Vorjahr. So landeten insgesamt 6.041 Fälle auf dem Schreibtisch des Ombudsmanns. Die Quote ist damit sehr gering.

Streitigkeiten mit der privaten Krankenversicherung können bei der Schlichtungsstelle Private Kranken- und Pflegeversicherung Ombudsmann (www.pkv-ombudsmann.de) vorgetragen werden. Im Jahr 2021 wurden 6.041 Beschwerden gemeldet.

Häufigster Beschwerdegrund sind Gebührenstreitigkeiten
Der Großteil der Beschwerden (76,0 Prozent) entfällt auf die Krankheitskostenvollversicherung. Hier nehmen die Gebührenstreitigkeiten, also Fragen zur korrekten Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen, wiederholt den Spitzenplatz ein. 

Besonders auffällig waren hierbei vermehrte Beschwerden (18 Prozent) über zusätzliche Abrechnungen von Corona-Tests bei stationären Behandlungen: Die Testkosten wurden den Versicherten gesondert als Chefarztbehandlung (wahlärztliche Leistung) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Dies ist jedoch nicht zulässig, weil entsprechende Tests im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bereits mit einem Zusatzentgelt finanziert werden.

Erhöhtes Aufkommen an Beschwerden über Beitragsanpassungen
Gestiegen sind auch Anfragen zur Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen. Die jüngst ergangenen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Dezember 2020 spielten hierbei eine größere Rolle. Der BGH hatte entschieden, dass Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur bei ordnungsgemäßer Begründung wirksam sind. Dadurch sahen sich viele Versicherte veranlasst, die Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen der letzten Jahre in Frage zu stellen. Dies wurde durch Angebote von Rechtsanwälten verstärkt, die sich darauf spezialisiert haben, Rückforderungsansprüche der Versicherten geltend zu machen. So kam es auch in diesem Bereich zu einem höheren Aufkommen an Beschwerden. 

20 Jahre Ombudsmann-Verfahren: Zum Nutzen der Privatversicherten
Die Schlichtungsstelle besteht seit nunmehr 20 Jahren. Sie bietet den Versicherten eine kostenfreie, kompetente und im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren häufig kurzfristige Hilfe. So entstehen den Beschwerdeführenden weder Anwaltskosten noch Gerichtsgebühren.

„Die Institution Ombudsmann wurde im Jahr 2001 mit dem Ziel gegründet, Streitigkeiten zwischen den Versicherten und den Versicherungsunternehmen zu schlichten. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren und insbesondere die stabil gleichbleibende Zahl eingehender Anträge hat gezeigt, dass sich die Schlichtungstätigkeit bewährt“, resümiert der PKV-Ombudsmann, Heinz Lanfermann.  (-ver / www.bocquel-news.de)

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