17. Juni 2025
- Während immer mehr Menschen Drohnen privat nutzen, bleibt ein zentrales Thema oft unterbelichtet: der Versiche-rungsschutz. Entgegen weit verbreiteter Annahme greift die Privathaftpflicht bei Drohnenflügen in vielen Fällen nicht – und ersetzt weder Schäden noch schützt sie vor Bußgeldern. Infos dazu gibt es auf dem Fachportal Drohnen-Camp.
Drohnen als ‚Modeerscheinung‘ haben sich seit Mitte der 2010er Jahre etabliert, insbesondere Kamera-Drohnen sind hierzulande populär. „Viele Drohnenpiloten glauben, dass ihre Privathaftpflicht im Schadenfall ausreicht. Doch das ist ein gefährlicher Fehler“, warnt Francis Markert, zertifizierter Schulungsanbieter und Mitgründer von Drohnen-Camp (https://drohnen-camp.de). Foto © Drohnen-Camp
Haftung unabhängig vom eigenen Verhalten
„Beim Betrieb von Drohnen haftet man als Halter auch dann für Schäden, wenn man selbst gar nichts falsch gemacht hat – zum Beispiel, wenn die Drohne wegen eines technischen Defekts oder eines Vogelschlags abstürzt (§ 33 LuftVG).“
„Im Gegensatz dazu leistet eine private Haftpflicht in der Regel nur, wenn ein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Für Drohnen reicht das also nicht. Im Zweifel sollte man eine spezielle Drohnen-Haftpflicht abschließen, die die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt. Die gesetzliche vorgeschrieben Mindestdeckung liegt bei 1 Million Euro“, führt Markert aus.
Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen
Spätestens seit der Überarbeitung des deutschen Luftverkehrsgesetzes im Jahr 2012 ist die Versicherungslage klar geregelt:
- Für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (§ 43 LuftVG) – auch bei rein privater Nutzung.
- Eine Ausnahme gilt lediglich bei ausschließlicher Indoor-Nutzung.
- Die Deckungssumme muss mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte betragen (rund 1 Million Euro).
- Die Haftung gilt unabhängig vom Verschulden und auch dann, wenn jemand anderes die Drohne fliegt (§ 33 LuftVG).
- Zusätzlich muss eine Versicherungsbestätigung nach § 106 LuftVZO mitgeführt werden – inklusive Seriennummer der Drohne, Deckungshöhe und Laufzeit.
Achtung Bußgeldfalle: Wer ohne die korrekte Versicherungsbestätigung fliegt, riskiert nach § 106 LuftVZO empfindliche Geldstrafen. Kontrollen finden nicht nur bei Unfällen statt – auch reguläre Flüge im öffentlichen Raum können überprüft werden.
Verbraucherfreundliche Tarifauswahl und neue Infografik
Drohnen-Camp hat die wichtigsten Anbieter am Markt analysiert. Eine nach fachlichen Kriterien vorgenommene Vorauswahl bietet konkrete Empfehlungen auf der Themenseite des Portals. Ergänzend dazu stellt das Portal eine neue Infografik bereit, die die wichtigsten Vorgaben und Irrtümer rund um das Thema Drohnenversicherung leicht verständlich zusammenfasst. Die Grafik zeigt auf einen Blick, wann die Privathaftpflicht versagt.
Entscheidungshilfe bei der Wahl der richtigen Drohnenversicherung
Foto Drohnen-Camp / https://drohnen-camp.de/drohnen-versicherung/
Über Drohnen-Camp
Als eines der führenden Fach- und Verbraucherportale für Drohnenpiloten in Deutschland bietet Drohnen-Camp seit 2020 praxisnahe Schulungen (online und vor Ort), interaktive Karten zu Flugverbotszonen, Fachartikel, Video-Anleitungen sowie umfassende Informationen zu Versicherungs- und Rechtsfragen. Gegründet wurde das Portal von Sabrina Herrmann und Francis Markert, die seit mehr als zehn Jahren Drohnenpiloten fachlich begleiten. Sie sind zudem Autoren des Fachbuchs „Drohnen – Die große Fotoschule“, das beim Rheinwerk Verlag oder direkt auf Drohnen-Camp erhältlich ist. (-el / www.bocquel-news.de)
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