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Neues Optionsrecht zur Kindernachversicherung

14. Februar 2019 - Das neue Optionsrecht zur Kindernachversicherung der uniVersa: Ab sofort können Eltern ihre Neugeborenen binnen zwei Monate nach der Geburt versichern lassen und das komplett ohne Gesundheitsprüfung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Eltern mindestens 12 Monate bei uniVersa unfallversichert sein müssen.

Ab sofort bietet die uniVersa Versicherung (www.universa.de) in ihren Unfallversicherungs-Tarifen ein neues Optionsrecht zur Kindernachversicherung von Neugeborenen an.

Damit können Eltern, die bereits seit mindestens einem Jahr bei dem Nürnberger Versicherer unfallversichert sind, ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichern.

Damit bietet die uniVersa Versicherung jetzt in ihren Unfallversicherungs-Tarifen zusätzlich das neue Optionsrecht zur Kindernachversicherung von Neugeborenen an.

Wie der Versicherer mitteilt, gilt das Recht bis zu einer Höchstinvaliditätssumme von 300.000 Euro sowie für eine lebenslange Unfallrente von bis zu 500 Euro monatlich. Zusätzlich können ein professionelles Reha-Management sowie ein Krankenhaustagegeld und ein verbessertes Genesungsgeld ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden. Das Optionsrecht für Neugeborene gilt sowohl für das Neugeschäft als auch für Bestandskunden. (-ver / www.bocquel-news.de)

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