22. August 2013 - Eine bislang einzigartige Lösung bringt die Coface Finanz GmbH mit „CMPA Fälligkeitsfactoring" auf den Markt, das auf den Grundzügen des klassischen Fälligkeitsfactorings basiert - im Rahmen der Debitorenlimite ohne Selbstbehalt und ohne Höchstankauf.
Eine 100-Prozent-Zahlung ausgefallener Forderungen hat die französische Coface S.A. (www.coface.com) entwickelt. Auch die Coface Niederlassung in Deutschland (www.coface.de) bietet das neue Fälligkeitsfactoring CMPA (Coface Maturity Purchase Agreement) an. Damit hat Coface eigenen Angaben zufolge eine neue und bislang einzigartige Lösung „erfunden", die auf den Grundzügen des klassischen Fälligkeitsfactorings basiert.
Wie der international tätige Kreditversicherer mitteilt, können mit CMPA Forderungsausfälle ohne Selbstbehalt und - im Rahmen der Debitorenlimite - ohne Höchstankauf (Höchstentschädigung) abgesichert werden. Die Kaufpreiszahlung findet demnach bereits 60 Tage nach Abgabe des Interventions-Auftrages statt, wenn bis dahin alle Unterlagen vorliegen.
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Coface bietet CMPA für Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder internationale Unternehmen an, deren zentrale Vertragssteuerung in Deutschland liegt. Vorrausetzungen für die Nutzung des CMPA sind laut Coface außerdem: Die Schuldner der Kunden sitzen in einem Land der „Coface-Länderliste", dabei müssen alle zugrunde liegenden Forderungen „kreditversicherbar" und „factorabel" sein.
Wie CMPA funktioniert erklärt Coface so: Kunden melden Coface Forderungen entweder bei Insolvenz oder bei Nichtzahlung des Schuldners, indem sie einen Interventions-Auftrag, frühestens bei Fälligkeit, spätestens 60 Tage nach Fälligkeit, an Coface stellen. Die Finanzierungs-Spezialisten machen dann diese Forderung im Namen des Kunden außergerichtlich und gerichtlich geltend. Im Erfolgsfall heißt das: Der Kunde erhält die Forderung zu 100 Prozent - ohne weitere Kosten. Wenn das nicht klappen sollte, erwirbt Coface die ausstehende Forderung im Zuge eines echten Forderungskaufs 60 Tage nach Einreichung des Interventions-Auftrages. Unabhängig vom Inkasso-Erfolg zahlt Coface Finanz dann einen Kaufpreis in Höhe von 100 Prozent des Rechnungsgegenwerts. Erteilt der Kunde keinen Interventions-Auftrag, kauft und zahlt Coface bei Insolvenz - ebenfalls zu 100 Prozent. Auf die Gebühren berechnet Coface die gesetzlich übliche Mehrwertsteuer. (eb / www.bocquel-news.de)
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