1. Juli 2025 - Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe geeinigt. Damit endet eine fast fünfjährige Phase ohne tarifliche Anpassung.
Der neue Tarifvertrag tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft und sieht eine zweistufige Gehaltserhöhung vor. Zunächst steigen die Einkommen um 8,5 Prozent, im Juli 2026 folgt eine weitere Anhebung um 2,0 Prozent. Die Laufzeit des Vertrags wurde bis zum 30. Juni 2027 festgelegt – ein klares Zeichen für Stabilität und Verlässlichkeit in bewegten Zeiten.
Erstmals seit dem Auslaufen des vorherigen Tarifvertrags im August 2020 konnten sich beide Seiten wieder auf neue Konditionen einigen. Seither war der BVK (www.bvk.de) bestrebt, eine tragfähige Lösung für die Branche zu entwickeln. Die lange Übergangsphase ohne tarifliche Regelung hatte in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt.
Andreas Vollmer, Vizepräsident des BVK und zuständiges Präsidiumsmitglied für Tariffragen, äußert sich zufrieden über den erzielten Kompromiss: „Die Erhöhung um 8,5 Prozent zum 1. Juli 2025 bedeutet im Rückblick auf die vergangenen Jahre eine moderate Entwicklung – im Schnitt rund 1,4 Prozent jährlich seit 2020. Diese Steigerung ist für die Vermittlerbetriebe wirtschaftlich tragbar und trotzdem ein wichtiges Signal an die Beschäftigten.“
Besonders vorteilhaft zeigt sich der Vertrag für Betriebe, die in Eigeninitiative bereits Gehaltsanpassungen vorgenommen haben. Vorab gewährte Erhöhungen seit 2020 werden auf die tarifliche Steigerung angerechnet. In Fällen, in denen diese bereits über dem Tarifniveau liegen, entfällt eine weitere Anpassung. So bleibt die Handlungsfreiheit der Unternehmen gewahrt, ohne die Tarifbindung aufzugeben.
Auch bei den Ausbildungsvergütungen wurden klare Verbesserungen erzielt. Künftig erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 970 Euro, im zweiten Jahr 1.030 Euro und im dritten Jahr 1.100 Euro monatlich. Diese Beträge liegen laut BVK deutlich über dem Branchendurchschnitt. Vollmer erklärt: „Gerade in stark umkämpften Standorten wie Hamburg, Köln oder München ist eine wettbewerbsfähige Ausbildungsvergütung unverzichtbar, um qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Deshalb orientieren wir uns am Niveau des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV).“
Mit dem neuen Tarifabschluss setzen BVK und ver.di ein klares Zeichen für eine zukunftsfähige Entwicklung des Versicherungsvermittlergewerbes. Gleichzeitig stärken sie die Attraktivität der Branche sowohl für bestehende Fachkräfte als auch für potenzielle Auszubildende – ein entscheidender Vorteil in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels. (-ver / www.bocquel-news.de)
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