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Neuer Service: Mediation und Vertrags-Check

24. März 2011 - Bei der BRV Badischen Rechtsschutzversicherung AG, Karlsruhe, sollen Kunden ab 1. April deutlich mehr Leistung erhalten. In den erweiterten Leistungskatalog eingeschlossen sind beispielsweise Mediation, Beratungs-Rechtsschutz ein Vertrags-Check.

Roland Fahrner Drei wesentliche neue Leistungen schließt der Rechtsschutz-Versicherer der Gruppe BGV / Badische Versicherungen (www.bgv.de) in seinen neuen proComfort-Tarif ein: Mediation, Beratungs-Rechtsschutz und einen Vertrags-Check. „Mit unseren neuen Angeboten im Bereich Mediation möchten wir dazu beitragen, Konflikte einvernehmlich zu lösen, bevor sie vor Gericht landen", sagen Roland Fahrner (Foto) und Thomas Kollöffel Thomas Kollöffel (Foto rechts), Vorstände der BRV Badischen Rechtsschutzversicherung AG. „Sollte es doch zu einem Rechtsstreit kommen, sind wir mit unseren erweiterten Leistungen noch umfassender für den Kunden da."

Neu ist den Angaben zufolge beispielsweise der Vertrags-Check, den die BRV beim Tarif proComfort über das Kundenportal anbietet. Hier können Kunden Verbraucher-Verträge allgemein auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit prüfen lassen. Wie bisher können die Kunden, unabhängig von einem konkreten Rechtsschutzfall, eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Dabei können sie wahlweise telefonisch oder online einen Anwalt kontaktieren und erhalten ausführliche Antworten auf ihre Fragen.

Mediation
Bei Mediation handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen dabei mit Unterstützung einer neutralen dritten Person, dem Mediator, zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Erstmals bietet die BRV im Tarif proComfort nun die Mediation für alle versicherten Leistungsarten als Mittel zur außergerichtlichen Konfliktlösung an. Kunden können einen unabhängigen Mediator telefonisch zu Rate ziehen, um einen Konflikt außergerichtlich zu lösen. Wenn die Parteien sich lieber persönlich treffen möchten, kann der Kunde auch bis zu acht Mediationssitzungen in Anspruch nehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gleichzeitig erweitert die BRV den Opfer-Rechtsschutz vom rein privaten auch auf den beruflichen Bereich. Das bedeutet: Wird ein Kunde während seiner Arbeitszeit Opfer eines Gewaltverbrechens, kann er auch mit Hilfe seiner privaten Rechtsschutzversicherung versuchen, seine Ansprüche durchzusetzen.

Für Vermieter ist der BRV-Mitteilung zufolge besonders interessant, dass sie mit dem Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz eine Auskunft über die Bonität von Mietern einholen können. Damit könnten sie dann auch überprüfen, ob ein angehender Mieter in der Vergangenheit mit Zahlungsschwierigkeiten aufgefallen ist.

Welche weiteren Leistungen der neue Rechtsschutztarif der BRV bietet, ist online unter www.makler.bgv.de einzusehen. (eb / www.bocquel-news.de)

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