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Konzepte und Kriterien

Nachhaltigkeit hält die Vermittler-Branche auf Trab

23. September 2022 - Nicht erst mit Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu den Nachhaltigkeits-Präferenzen in der Geldanlage am 2 August 2022, ist die Nachhaltigkeits-Debatte in der Vermittler-Branche fest verankert. Der Bundesverband für Versicherungskaufleute will Vermittler*innen bei der Umsetzung der neuen Aspekte unterstützen.

Für Versicherungsvermittler*innen mit drei oder mehr Angestellten gelten seit dem 10. März 2021 die neue Transparenzverordnung (bocquel-news berichtete am 23. Februar 2021: Ab 10. März Zukunftsthema Nachhaltigkeit spruchreif) und seit dem 2. August 2022 gelten außerdem die neuen EU-Regelurarien für Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Beratung von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten..

„Das magische Dreieck der Anlageberatung aus Rendite, Liquidität und Sicherheit ist somit zu einem Quadrat beziehungsweise Viereck geworden, mit Nachhaltigkeit als einem weiteren Ziel. Was jedoch genau diese Nachhaltigkeitspräferenzen sein sollen und welche Anlageprodukte in Frage kommen, bleibt auch in den Regulatoriken der MiFID II und Taxonomie offen. Auch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, hatte sich in der Nachhaltigkeitsdebatte positioniert und eine Konsultation für neue Leitlinien zu Nachhaltigkeitspräferenzen im Zuge der IDD-Umsetzung gestartet. Mit deren Hilfe sollen Aufsichtsbehörden aller EU-Staaten die praktische Umsetzung der neuen Eignungsprüfung im Hinblick auf nachhaltigkeitsorientierte Investments begleiten können. Doch EIOPA schwächte im Zuge dieses Prozesses seine Leitlinien zu Handlungsempfehlungen ab und behandelt sie unter sieben Aspekten. Und zu aller Verwirrung tritt der Level 2 der Offenlegungsverordnung, der die detaillierten Umsetzungsvorgaben, also die technischen Regulierungsstandards umfasst, erst im Frühjahr 2023 in Kraft. Für Vermittler produziert diese Gemengelage Haftungsrisiken, die der BVK unmöglich billigen kann“, sagt Andreas Vollmer, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de)

Hinzu kommt noch, dass 34f-Vermittler, also Finanzanlagenvermittler, weder aufgrund des geltenden EU-Rechts noch durch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung verpflichtet sind, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage von Branchenvertretern bestätigte. Die Branche steht also zu allem Übel vor der absurden Situation, dass Versicherungsvermittler verpflichtet sind, Nachhaltigkeitspräferenzen zu ermitteln, sofern sie Versicherungsanlageprodukte anbieten. Befindet sich aber derselbe Vermittler in der Rolle des Finanzanlagevermittlers, ist er davon frei, wenn er einen Fondssparplan offeriert.

Regeln, Tafel, Kreise, SchriftDer BVK wies, wie viele andere Akteure der Branche auch, immer wieder darauf hin, dass eine erfolgreiche Umsetzung von Regulatorik nicht gegen die Überzeugung der Vermittler und erst recht nicht unter Verzicht auf Vernunft möglich sein kann. Brancheninitiativen, Arbeitskreise, Wissenschaftseinrichtungen und Dienstleister haben Lösungen entwickelt, die den Vermittlern einen strukturierten und systematischen Umgang mit den neuen Abfrage- und Dokumentationspflichten erleichtern. Denn hier besteht auf Seiten der Produktanbieter ebenfalls ein großes Manko. Bei vielen Versicherungsanlageprodukten ist überhaupt nicht ersichtlich, ob und inwiefern sie Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechen.

Angesichts der Vielzahl offener Fragen zeigt sich daher die eigentliche Komplexität erst im Vermittlungsprozess. Es bleibt also zunächst weitgehend vorläufig, wie die ESG-Konformität einzelner vermittelter Produkte auf Kundenwunsch hin begründet werden kann.

In Zukunft wird auch mit großer Neugierde zu analysieren sein, ob und welche Nachhaltigkeitspräferenzen seitens der Kunden auf die jetzt verpflichtende Nachfrage geäußert werden und ob die Kompetenzausstattung der Vermittler für die Diskussionen mit nachhaltigkeitsaffinen Kunden ausreichend vorhanden sein wird. Insgesamt trifft zurzeit das Bild eines „Work in Progress“ und eines „Learning by doing“ zu.

Regulierung schadet den Zielen der „Nachhaltigen Entwicklung“
Wer sich offen und neugierig mit dem Thema der „Nachhaltigen Entwicklung“ beschäftigt, dem bietet der BVK zahlreiche Angebote. Doch eine nachhaltige Wertehaltung und nachhaltiges Handeln entstehen nicht aus regulativen Vorgaben. Regulative Vorgaben können weder Überzeugung noch Begeisterung für die Verfolgung der UN-Ziele „Nachhaltiger Entwicklung“ erschaffen.

Komplizierte Regelungen, die dann auch noch aufgrund ihrer handwerklichen Mängel nicht ernst genommen werden und nur zu Normen-Konfusion führen, sind für die Grundidee eines Beitrags zur Sicherung der menschlichen Zivilisation kontraproduktiv, wenn nicht sogar zerstörend.

„Wer aber seine eigene Nachhaltigkeitspositionierung kennt und diese auch kommunizieren kann, hat immer Gesprächsinhalte für nachhaltigkeitsaffine Kunden. Aus diesem Grund geht der BVK in seinem Lösungsvorschlag einen entscheidenden Schritt weiter, als nur auf die juristischen Fragen zu schauen“, sagt Vollmer. (-ver / www.boicquel-news.de)

 

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