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Mountainbike am Bahnhof gestohlen - wer zahlt?

11. August 2025 - Wer sein Fahrrad am Bahnhof abstellt, läuft Gefahr, es nach der Rückkehr nicht mehr vorzufinden. Ob der Schaden ersetzt wird, hängt von der eigenen Versicherung ab – und davon, welche Bedingungen im Vertrag stehen. Standard-Hausratpolicen bieten hier meist nur begrenzten Schutz.

„Zudem kann der Versicherer weitere Auflagen machen und die Höhe der Leistung zum Beispiel auf 500 Euro begrenzen“, erklärt Margareta Bösl, Schadenexpertin bei der uniVersa (-ver / www.bocquel-news.de). Häufig gelten auch zeitliche Einschränkungen – etwa kein Schutz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Verbraucherfreundliche Anbieter leisten hingegen ganztägig, wenn das Rad abgeschlossen war und der Diebstahl polizeilich gemeldet wird.

Wichtig ist zudem, dass die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht, um im Schadenfall Ersatz zu beschaffen. Für teure oder geleaste Räder bieten einige Versicherer auch eine Fahrrad-Vollkasko an, die zusätzlich Unfallschäden, Vandalismus sowie bei E-Bikes Akku- und Motorschäden abdeckt. (-ver / www.bocquel-news.de)

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