4. Februar 2025 - Die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit und müssen durch grüne Kennzeichen ersetzt werden. Diese sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März: Polizei und Ordnungsamt können so auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
„Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. Er müsste also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Bilanz: Höhere Schäden, mehr Diebstähle
Mit den insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen wurden im Jahr 2023 rund 21.300 Haftpflichtschäden verursacht. Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent auf 99 Millionen Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Entschädigungszahlungen zurückzuführen: Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 4.600 Euro (+15 Prozent).
Weiter ansteigend sind auch die Diebstähle. 2023 wurden mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen (+ 46 Prozent), der Großteil davon E-Scooter (6.850).
Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.
Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette - ab 1. März 2025 - reichen.
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm (Zentimeter):
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind;
- und motorisierte Krankenfahrstühle sowie
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm :
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
Über die dreistellige Buchstabenkombination der Kennzeichen lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist. Die entsprechende Auskunft gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch unter 0800/2502600. (-el / www.bocquel-news.de)
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