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Konzepte und Kriterien

Mehrere Milliarden Euro in Infrastrukturvorhaben

12. März 2015 - Die Versicherer übernehmen laut GDV bei der Energiewende den Part potenzieller Finanzierungspartner. Mit den für Investitions-Entscheidungen relevanten Aspekten bringt sich die Versicherungswirtschaft nun in den Dialog ein. Allerdings müsste für andauernde Rechtssicherheit gesorgt werden.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat eine Reihe von Reform-Ideen vorgelegt, der auch in Richtung Versicherungswirtschaft zielt. Es geht darum, den Strommarkt der Zukunft zu gestalten. Die im Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ zusammengefassten Lösungsansätze sollen unter der Zielsetzung Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit diskutiert werden. Hier könnten die Versicherer ansetzen. Wie der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) mitteilt, könnten Versicherer bei der Energiewende den Part potenzieller Finanzierungspartner übernehmen.

Die sogenannten Erneuerbaren Energien könnten als Kapitalanlage von Versicherern genutzt werden. Bereits heute sind rund 13 Prozent der installierten Stromleistung, die aus erneuerbaren Energiequellen stammt, durch institutionelle Investoren finanziert worden. Jedes vierte in Deutschland ansässige Asset Management hat Erneuerbare Energien oder Stromnetze in den Anlagekorb aufgenommen. So sind auch die Versicherer laut GDV bereits mit mehreren Milliarden Euro in Infrastrukturvorhaben im weiteren Sinne investiert und haben ein großes Interesse daran, ihr Engagement auszubauen.

Rahmenbedingungen sind auf gutem Weg
Die regulatorischen Rahmenbedingungen wurden den Angaben zufolge jüngst auf nationaler Ebene verbessert. So sei es für die Versicherer durch die neue Anlageverordnung nun leichter möglich, sich mehr als bisher im Bereich Infrastruktur und Erneuerbare Energien engagieren zu können.

Ist für dauerhafte Rechtssicherheit gesorgt?
Doch aufgrund der Einführung von Solvency II sind für die meisten Versicherer ab 2016 europaweite beziehungsweise internationale Regeln bindend. Im Rahmen der Regulierung muss daher laut GDV bei Infrastrukturinvestitionen insgesamt für dauerhafte Rechtssicherheit gesorgt werden; zudem sollte die die Eigenmittelunterlegung angemessen sein. Derzeit liegt die erforderliche Kapitalunterlegung den Angaben zufolge bei 49 Prozent.

Vor dem Hintergrund der geringen Wechselwirkung dieser Investments mit Entwicklungen an den Kapitalmärkten wäre eine Kapitalunterlegung von 20 bis 25 Prozent angemessen – wie etwa bei Investments in Immobilien.

Probleme wegen des „Entweder/oder“-Konflikts
Speziell bei Erneuerbaren Energien sei es wichtig, dass auf internationaler Ebene die Entflechtungsvorschriften flexibilisiert werden, heißt es. Die strikte Trennung von Energieerzeugung und Energietransport führe zu einem „Entweder/oder“-Konflikt und verringere damit das zur Verfügung stehende Finanzierungsvolumen privater Kapitalgeber.

Eine langfristige, stabile Versorgungssicherheit
Der Bundeswirtschaftsminister stellt im Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ eingangs die Frage, ob eine Weiterentwicklung zu einem Strommarkt 2.0 ausreicht, oder ob für eine langfristige, stabile Versorgungssicherheit ein sogenannter Kapazitätsmarkt nötig ist. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft gibt es derzeit keine Notwendigkeit von Kapazitätsmechanismen.

Laut GDV bestehen derzeit zum einen große Überkapazitäten. Zum anderen soll eine Kapazitätsreserve die Stromversorgung zusätzlich zu den an den Strommärkten aktiven Erzeugungsanlagen absichern. Für den Zeitraum nach dem Atomausstieg und möglicherweise weiteren Abschaltungen von Überkapazitäten sollte jedoch die Notwendigkeit, einen Kapazitätsmarkt zu schaffen, regelmäßig geprüft werden. Nur so könnten im Rahmen der Marktgestaltung rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen getroffen werden.

Bestandsschutz für Planungssicherheit
Die Versicherungswirtschaft hat den Angaben zufolge bei der Finanzierung des bisherigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien einen zentralen Beitrag zu den Klimaschutzzielen geleistet. Bereits getätigte Investitionen müssten daher auch im zukünftigen Strommarktumfeld berücksichtigt und geschützt werden. Nachträgliche Belastungen, wie beispielsweise direkte und indirekte Steuer- und Abgabenbelastungen für Bestandsanlagen und Netze oder rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütungen, seien da kontraproduktiv, heißt es. Sie würden das Vertrauen der Investoren in die Rechtssicherheit zerstören und sollten vermieden werden. „Die Versicherer sprechen Garantien über mehrere Jahrzehnte aus und kalkulieren die Ertragszahlungen lange im Voraus für ihre Kunden ein, dafür brauchen sie Planungssicherheit“, heißt es beim GDV in Berlin. (-el / www.bocquel-news.de)

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