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Mehr Haftpflichtschutz für Immobilienbesitzer

18. März 2013 - Bei Vermietern von Wohnungen und Häusern häufen sich die Forderungsausfälle für Mietsachschäden, verursacht vor allem durch Mietnomaden. Ein Grund, warum die Grundeigentümerversicherung ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung geliftet hat.

Häuser Immer häufiger müssen Vermieter von Wohnungen oder Häusern Schäden tragen, die zum Beispiel durch einen Mieter verursacht werden, dieser aber hierfür nicht aufkommen kann. Dies stellt die Grundeigentümer Versicherung VVaG (www.grundvers-direkt.de) fest. Diese Forderungsausfälle für Mietsachschäden kommen vor allem bei Schäden vor, die von so genannten Mietnomaden hinterlassen werden. Aber auch Schäden an hochwertigen Parkettböden durch unsachgemäße Behandlung oder Schimmel in der Wohnung durch mangelndes oder falsches Lüften übersteigen oft die zur Verfügung stehende Kaution und der Mieter kann oder will den Schaden nicht übernehmen.

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung sind diese „Forderungsausfälle für Mietsachschäden" nach den aktuellen Besonderen Bedingungen für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (BB HuG 2009) automatisch beitragsfrei mitversichert. Geleistet wird je Versicherungsfall bis zu einer Summe von maximal 100.000 Euro bei einem Selbstbehalt von zehn Prozent, mindestens 500 Euro. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem deutschen Gericht festgestellt worden und der schädigende Mieter zahlungs- oder leistungsunfähig ist.

Die Neugestaltung der Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung betrifft sowohl das Direktgeschäft als auch den Vertrieb über Makler. Neben der Forderungsausfalldeckung gehören nach Angaben des Unternehmens auch Beitragsreduzierungen bis zu 30 Prozent zu den Neuerungen.  (hp / www.bocquel-news.de)

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