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Konzepte und Kriterien

Massive Kritik am Honorarberatergesetz

25. März 2013 - Der Berufsverband Deutscher Honorarberater hat  massive Kritik am Entwurf der Bundesregierung für das Honoraranlageberatungsgesetz geübt. Das Ziel sei zwar zu begrüßen, aber die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs noch inhaltlich unzureichend.

Karl Matthäus Schmidt „Das Ziel, die Honorarberatung als echte Alternative zum Provisionsvertrieb in Deutschland flächendeckend einzuführen und dem Anleger eine bessere Orientierung bei der Auswahl seines Finanzberaters zu ermöglichen, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Das geplante Gesetz greift zu kurz", erklärte Karl Matthäus Schmidt (Foto), Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Honorarberater e.V. BVDH (www.deutsche-honorarberater.de).  

Im Einzelnen kritisiert der Honorarberaterverband, dass zwar die Bezeichnung „Honorarberater" geschützt, dessen Verwendung an bestimmte Kriterien geknüpft und durch ein öffentliches Register legitimiert werden soll. Trotzdem sei es immer noch möglich, verbraucherschädigende Mischmodelle aus Provisions- und Honorarberatung anzubieten. Dies müsse durch eine zwingende Bezeichnungspflicht geändert werden. Nur wenn für den Kunden klar ersichtlich sei, welches Vertriebsmodell vorliege, könne er sich auf sicherer Grundlage entscheiden. Der Provisionsverkäufer dürfe nur für die Vermittlung eines Produkts eine Vergütung erhalten und nicht noch zusätzlich ein Honorar einfordern.

Zudem müsse unbedingt gewährleistet werden, dass immer alle von Kapitalanlagegesellschaften und anderen Produktanbietern gewährten Zuwendungen in vollem Umfang an den Kunden weiterzureichen sind. Das betrifft neben Abschlussprovisionen auch alle Bestandsprovisionen. „Alles, was an Geld vom Produktgeber ausgeschüttet wird, muss auch beim Kunden ankommen und nicht in den Zwischenstufen der Plattformen, Pools oder beim Vermittler hängenbleiben", sagt Schmidt.

Dieter RauchBegriffliche Unterscheidung zwischen Vermittler und Berater
Der BVDH schlägt deshalb vor, die Bezeichnung „Vermittler" für alle Anbieter zu verwenden, die mit einem Provisionsmodell arbeiten und „Berater" für diejenigen, die gegen Honorar tätig werden. Dies soll auch produktunabhängig gelten: Im vorliegenden Gesetzentwurf bleibe der gesamte Bereich der Versicherungsvermittlung - anders als angekündigt - unreguliert. Dieter Rauch (Foto), stellvertretender Vorsitzender des BVDH: „Die Einbeziehung der Versicherungsseite ist zwingend notwendig, da ansonsten Honorarberatung auf Investmentprodukte beschränkt bleibt. Gerade bei den auch vom Gesetzgeber gewollten ganzheitlichen Beratungsansätzen der Honorarberater können dann die Versicherungsprodukte nicht mit beraten werden".

Der Gesetzentwurf habe zudem in der steuerlichen Gleichstellung von Provisionen und Honoraren Nachholbedarf, so der BVDH. Während sich Provisionen aktuell bereits steuermindernd auswirken ist dies bei Honoraren bislang nicht der Fall. Die vom Gesetzgeber gewünschte Stärkung der Honorarberatung werde dadurch unnötig erschwert. (hp / www.bocquel-news.de)

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